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Versuchter Kindsmord: Elf Jahre für den Vater

Ein Vater, der seine zwei Jahre alte Tochter in München aus einem Fenster im zweiten Stock geworfen hatte, muss nun endgültig für elf Jahre hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten.

München/Karlsruhe - Mit der gescheiterten Revision ist das Urteil wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann rechtskräftig. Das Landgericht München I hatte den 30 Jahre alten Nigerianer im November 2006 schuldig gesprochen. Das kleine Mädchen hatte den Sturz aus rund 8,30 Meter Höhe auf einen asphaltierten Weg mit schweren Verletzungen überlebt.

Der Vater hatte am Tag der Tat seine von ihm getrennt lebende deutsche Ehefrau in deren Wohnung besucht und dort den neuen Partner der Frau getroffen. Der Angeklagte sei in Wut geraten und habe mit der Tat seine Frau bestrafen wollen, meinte das Münchner Gericht. Es sah die Tat als heimtückisch und auf niedrigen Beweggründen beruhend an und hatte sie somit als versuchten Mord bewertet. "Er handelte aus Wut, Verärgerung und Rache, weil er seine Position als Ehemann, Liebhaber und Vater verloren hat", hatte der Vorsitzende Richter in München bei der Urteilsverkündung gesagt.

Der von dem Angeklagten geltend gemachte hochgradige Affekt mit Bewusstseinstrübung habe nicht vorgelegen, befanden die Münchner Richter unter Berufung auf ein Sachverständigen-Gutachten. Dagegen spreche das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Er habe zu seiner Frau gesagt: "Ich hoffe, sie ist tot, es ist dein Fehler, du hast sie nicht verdient." Gegenüber dem neuen Freund der 23-Jährigen habe er geäußert: "Das Kind muss sterben, es ist gut so." (tso/dpa)

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