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Verwirrung um Urheberrecht: Türkei verstaatlicht Nationalhymne

Die Türkei verstaatlicht ihre Nationalhymne. Im Eilverfahren will das Kabinett in Ankara einen Beschluss fassen, damit das Urheberrecht beim türkischen Staat liegt. Die Hintergründe sind verwirrend und haben mit Deutschland zu tun.

Das teilte Regierungssprecher Cemil Cicek laut Presseberichten mit. Anlass waren Ansprüche der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema, die nach deren Angaben aber gar nicht auf die Hymne zielte. Cicek zufolge war der Anlass der Verstaatlichung der Hymne eine Initiative der Gema, die von einer Schule in Deutschland wegen der Aufführung der türkischen Hymne Gebühren verlangt habe. Diese Angaben wies die Gema zurück. Sie nehme gar keine Verwertungsrechte an dem Stück wahr und könne deshalb auch niemanden zur Kasse bitten, teilte die Organisation in München mit. Anscheinend beziehe sich die Diskussion in der Türkei auf einen Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Elternbeirat einer Schule in Baden-Württemberg wegen einer öffentlichen Veranstaltung aus dem Jahr 2007.

Bei der Veranstaltung wurde laut einer Gema-Sprecherin während der Veranstaltung Musik gespielt, weshalb die Verwertungsgesellschaft Ansprüche angemeldet habe. Dabei sei es aber nicht um die Nationalhymne gegangen, sondern um die andere gespielte Musik. Es sei lediglich so, dass der Elternbeirat vorgebracht habe, dass an dem Abend keine urheberrechtlich geschützten Werke gespielt worden seien, sondern die Hymne.

Nach einem Bericht der türkischen Zeitung „Sabah“ hatte das türkische Kulturministerium „geschockt“ auf den vermeintlichen Vorgang reagiert. Bei einer Prüfung aller entsprechenden Gesetze und Regelungen hätten die Beamten dann festgestellt, dass die Verwertungsrechte Ankaras für die Hymne tatsächlich nie offiziell festgehalten worden seien. Der türkische Regierungssprecher sagte mit Blick auf die vermeintliche Gema-Forderung für die Hymne, es gebe Dinge, die nicht einmal dem Teufel einfallen würden.

Der Text der türkischen Nationalhymne stammt aus dem Jahr 1921, die Musik aus dem Jahr 1922. Damit ist die Hymne älter als die 1923 ausgerufene Republik selbst. Die Gema ist nach eigenen Angaben nicht für die Rechtewahrnehmung aus der Nutzung des Stücks verantwortlich. Theoretisch könne sie stellvertretend für die nationale türkische Verwertungsgesellschaft tätig werden - aber nur dann, wenn die Urheber eines Musikstücks Mitglied bei dieser seien.

Bei der türkischen Nationalhymne sei dies nicht der Fall. Hinzu komme, dass einer der Urheber der Hymne vor mehr als 70 Jahren starb. Nach deutschen Urheberrecht erlischt damit der Anspruch auf Tantiemen. (AFP)

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