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Panorama: Vom Jäger zum Gejagten

Stalking wird Straftatbestand – schwere Belästigung kann mit drei Jahren Gefängnis geahndet werden

Er steht vor dem Fenster, er ruft in der Nacht mehrere Dutzend Mal an, er verbreitet Gerüchte, bezieht Freunde, Arbeitskollegen und die Familie mit ein, um zu erfahren, wo man ist, was man tut. Er droht, schreibt Briefe, gibt Anzeigen auf. Er ist immer da, das Opfer ist immerzu mit ihm beschäftigt. So kann das über Wochen, Monate, manchmal mehrere Jahre gehen. Ursache dafür kann eine zerbrochene Partnerschaft sein, ein Streit unter Kollegen oder Nachbarn oder die unerwiderte Bewunderung eines Prominenten.

Gegen Stalking (englisch für „sich anpirschen) half bislang nur der zivilrechtliche Weg, der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die dem Verfolger untersagt, sich seinem Opfer bis zu einem bestimmten Abstand zu nähern. Nicht nur, dass eine solche Anordnung die Situation eskalieren lassen kann. Stalker sind auch erfindungsreich. Gegen den Terror über die vielfältigen modernen Kommunikationsmittel kann sich das Opfer nur sehr begrenzt wehren.

Jetzt soll Stalking ein eigener Straftatbestand werden. Die Initiative dazu unternahm das hessische Justizministerium, das am Montagabend in Vorträgen und einer Podiumsdiskussion mit einer Betroffenen, Juristen, Polizisten und Opferverbänden den überarbeiteten Gesetzentwurf vorstellte. Der vorgesehene Paragraf 238 für „schwere Belästigung“ sieht vor, Stalking-Handlungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu ahnden. Opfer haben die Möglichkeit, sich der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen. Der entsprechende Antrag werde am 2. März in der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrats eingebracht, sagte Hessens Justizminister Christean Wagner.

Stalking wird in dem Entwurf definiert als unbefugtes, nachhaltiges und fortgesetztes Belästigen, dazu geeignet, einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen.

Die Tatsache, dass Stalking in Zukunft als Straftatbestand betrachtet werden soll, hilft Opfern dieser Art von Belästigung auch insofern, weil dadurch die Polizei gezwungen ist, sich systematisch mit den Fällen zu befassen, Polizisten zu schulen und die Opfer richtig zu beraten und zu begleiten.

Der Gesetzestext und mehr zum Thema unter:

www.hmdj.justiz.hessen.de

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