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Panorama: Vom Minister gerettet?

Kein Todesurteil für Deutsche im Sultanat Oman

Maskat Die 30 Jahre alte Deutsche Dana Gerlich, die am Samstag im Sultanat Oman zusammen mit ihrem Freund und drei weiteren Männern wegen Mordes an ihrem Vater zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hat damit eine äußerst milde Strafe erhalten. Dasselbe Gericht verurteilte am selben Tag eine Amerikanerin wegen der Ermordung ihres Ehemannes zum Tode. Bundesaußenminister Joschka Fischer hatte sich bei Sultan Kabus im Juni für Gerlich eingesetzt und betont, dass Deutschland die Todesstrafe grundsätzlich ablehne. Ob dies und der Einfluss des Großmuftis, der im Prozess das letzte Wort hatte, die Verhängung der Todesstrafe gegen Gerlich verhindert haben, ist aber unklar.

Die Bundesregierung zeigte sich erleichtert, dass die Deutsche nicht zum Tode verurteilt wurde. Das Auswärtige Amt werde über die deutsche Botschaft in Maskat die intensive konsularische Betreuung von Dana Gerlich fortsetzen, hieß es in Berlin. Es werde sich in Abstimmung mit ihr und ihrem Anwalt dafür einsetzen, dass sie so früh wie möglich aus der omanischen Haft entlassen werden kann. Auch in Gerlichs sächsischer Heimatgemeinde Gornsdorf bei Chemnitz wurde der Verzicht auf die Todesstrafe erleichtert aufgenommen. Wenn Gerlich ihre Strafe verbüßt hat – lebenslänglich bedeutet in Oman 25 Jahre – soll sie nach Deutschland abgeschoben werden.

Die Anklage ging davon aus, dass die Deutsche und ihr Freund die drei Mitangeklagten zur Ermordung des Vaters angestiftet haben. Der Vater soll seine Frau betrogen haben. Außerdem stand er der Beziehung seiner Tochter zu ihrem omanischen Freund skeptisch gegenüber. dpa

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