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Vor Gericht: Streit um Unterhalt für lesbische Frau

Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Unterhaltsklage einer Frau, die ihre lesbische Neigung entdeckt und daraufhin Mann und Kinder verlassen hat. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Sie fordert von ihrem Ehemann Unterhalt - den er ihr wegen "grober Unbilligkeit" verweigern möchte. Nach 26 Jahren Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen sind, hatte die Frau sich sexuell umorientiert und eine gleichgeschlechtliche Beziehung mit einer Freundin angefangen. Die jüngsten Kinder wohnten damals noch zu Hause und blieben beim Vater. Der Bundesgerichtshof will sein Urteil am Donnerstag bekanntgeben.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte ihr teilweise Recht gegeben. Zwar kann nach den gesetzlichen Vorschriften bei einem "Ausbruch aus der Ehe" ein Unterhaltsanspruch reduziert oder ganz gestrichen werden. Nach den Worten der BGH-Senatsvorsitzenden Meo-Micaela Hahne kann der Anspruch etwa dann wegfallen, wenn der untreue Partner eine dauerhafte neue Beziehung anfängt. War die Ehe beim Auszug bereits zerrüttet, behält der Partner allerdings seinen Anspruch.

Oberlandesgericht: "natürliche, schicksalsbedingte Begebenheit"

Die entscheidende Frage sei aber, ob diese Grundsätze auch auf die Loslösung aus der Ehe wegen einer homosexuellen Beziehung zuträfen: "Sollen wir da überhaupt einen Unterschied machen?", fragte die Richterin. Die Anwältin des Mannes bescheinigte der Ehefrau ein "Fehlverhalten", das zum Verlust ihres Anspruchs führen müsse: "Die Betreffende ist frei in ihrer Entscheidung, muss aber dann auch für sich selbst aufkommen", sagte sie.

Das Oberlandesgericht Brandenburg dagegen war nicht von einem "Fehlverhalten" ausgegangen. In der gleichgeschlechtlichen Neuorientierung liege eine "natürliche, schicksalsbedingte Begebenheit", die der Frau kaum eine andere Wahl als die Loslösung aus der Ehe lasse.

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