zum Hauptinhalt

Vorstellungsgespräche: Fragen über Ehepläne sind unzulässig

Bewerber müssen keine Auskunft über eine geplante Eheschließung geben. Nur die fachlichen Kenntnisse dürfen während eines Vorstellungsgesprächs erfragt werden.

Arbeitgeber dürfen im Bewerbungsgespräch nach dem Familienstand fragen, nicht aber nach einer geplanten Eheschließung. Solche Fragen sind unzulässig, weil sie auf eine mögliche Diskriminierung in Bezug auf die sexuelle Identität hinweisen, berichtet der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn. Mit dem seit August 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Diskriminierungen solcher Art verhindert werden.

Fachliche Fähigkeiten dürfen erfragt werden

Ebenfalls nicht zulässig sind Fragen nach dem genauen Alter und nach einer Behinderung. Erkundigungen  sich Arbeitgeber nach dem Gehalt ihrer Bewerber beim früheren Arbeitgeber, sind diese nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - etwa dann, wenn die bisherigen Bezüge Schlüsse auf seine Eignung ermöglichen. Ist das nicht so, gehört das Thema Einkommen grundsätzlich zur geschützten Privatsphäre, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Erlaubt sind dagegen Fragen nach beruflichen und fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen, dem beruflichen Werdegang, Prüfungs- und Zeugnisnoten. Diese tragen dazu bei, die Eignung des Bewerbers für die Stelle zu prüfen. (tbe/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false