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Panorama: Welche Versicherung wann zahlt

Versicherer müssen die meisten Schäden übernehmen, wenn es sich um einen Sturm mit mehr als Windstärke acht (über 61 km/h) handelt. Für Mieter: Sie müssen sich in erster Linie an ihre Hausratversicherung wenden.

Versicherer müssen die meisten Schäden übernehmen, wenn es sich um einen Sturm mit mehr als Windstärke acht (über 61 km/h) handelt.

Für Mieter: Sie müssen sich in erster Linie an ihre Hausratversicherung wenden. Die Police ersetzt Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, die im Haus untergebracht sind. Satellitenschüsseln, Antennen, Markisen und andere außen am Haus angebrachte Sachen sind meist nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze mitversichert. Wurde ein vom Mieter bezahlter Teppich durch Regen beschädigt, ist das auch ein Fall für die Hausratversicherung.

Für Vermieter und Hausbesitzer: Sie sollten Schäden schnell der Wohngebäudeversicherung melden. Die Police zahlt für alle Schäden am Haus und Sachen, die mit dem Haus fest verbunden sind. Es muss aber das Sturmrisiko in dem Vertrag eingeschlossen sein.

Für Autobesitzer: Typische Sturmschäden sind über eine Kfz-Teilkasko-Versicherung gedeckt. Hat der Sturm zum Beispiel Dachziegel auf ein Auto geschleudert, so kommt die Teilkasko dafür auf. Sie ersetzt ebenfalls Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.

Für Nicht-Versicherte: Besteht kein eigener Versicherungsschutz, kann der Nachbar verklagt werden. Wenn zum Beispiel ein maroder Baum vom Nachbargrundstück auf das eigene Haus fällt, hat der Nachbar seine Verkehrssicherungspflichten verletzt und haftet.

Andreas Kunze

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