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Panorama: FÖRDERARTEN

SPENDE Bei einer Spende erwartet der Geldgeber keine Gegenleistung. Hier fördern vermögende Privatpersonen oder auch Unternehmen aus uneigennützigen Motiven.

SPENDE

Bei einer Spende erwartet der Geldgeber keine Gegenleistung. Hier fördern vermögende Privatpersonen oder auch Unternehmen aus uneigennützigen Motiven.

SPONSORING

Als Sponsoring werden alle Zuwendungen von Unternehmensseite bezeichnet, von denen sich die fragliche Firma einen Mehrwert zu eigenen Gunsten verspricht. Dabei zielen sie meist auf eine Imageverbesserung ab. Wie aktiv der Beitrag der Schule hierzu ausfällt, kann sehr unterschiedlich sein. Manchen Formen genügt die positive Berichterstattung in den Medien, mitunter stellen sie weitergehende Forderungen. Schulen ist zu raten, dass sie Ausmaß der Sponsoringmaßnahmen und erwartete Gegenleistung vertraglich festlegen und sich gegebenenfalls juristisch beraten lassen. Generell nicht gesponsert werden dürfen Lehrkräfte für den regulären Unterricht.

PRODUKTWERBUNG

Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung einer Zielgruppe. Dies kann beispielsweise mittels eines Werbeplakats geschehen. Derjenige, der die Werbefläche zur Verfügung stellt, bekommt dafür eine vertraglich festgelegte Summe. Derzeit ist Produktwerbung an Schulen nur in drei Bundesländern erlaubt: Sowohl Berlin, Bremen als auch Sachsen-Anhalt gestatten sie. rik

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