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Schüler über Guttenberg: Alles eine Frage des Rechts

Unsere U-18-Autoren schreiben über den Fall Guttenberg: Ruth Appel hat recherchiert, was es juristisch mit dem geistigen Eigentum auf sich hat.

Achtung, dieser Artikel ist mein geistiges Eigentum. Es ist urheberrechtlich geschützt. Okay, und was bedeutet das jetzt? Wer sich das fragt, kann das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, auch Urheberrechtsgesetz genannt, zur Hand nehmen. Es ist ziemlich umfangreich. Ich habe mich gefragt, was dieses Gesetz für mich als Schülerin für Überraschungen bereithält, denn nicht selten kopiert man für Referate und Ähnliches Textstellen und Bilder aus dem Netz. Oft werden dabei sogar die Quellenangaben vergessen – doch reicht es überhaupt, nur die Quelle anzugeben? Muss man zusätzlich den Namen des Urhebers oder sogar seine Erlaubnis vorweisen können?

Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen gewerblichem und nicht gewerblichem Verwendungszweck, wobei ein Referat eindeutig in die Kategorie „nichtgewerblich“ fällt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass fast alle Fotos, Texte, Videos und Musikstücke urheberrechtlich geschützt sind. Will man Teile dieser Werke, die bereits veröffentlicht sein müssen, rechtmäßig für nichtgewerbliche Zwecke nutzen, sollte man Urheber sowie Quellen nennen. Das Urheberrechtsgesetz besagt jedoch nicht ausdrücklich, dass man den Urheber vorher fragen muss, wenn man ein Bild von ihm in einer Präsentation für die Schule verwenden will. Für eine solche Nutzung muss man dem Berechtigten auch keine Vergütung zahlen. Will man ein urheberrechtlich geschütztes Werk vollständig zitieren, muss das Werk erschienen sein. Für alle Formen von Zitaten gilt jedoch, dass ihr Inhalt nicht sinnentstellend verändert werden darf.
Wer auf keinen Fall mit dem Urheberrechtsgesetz in Konflikt geraten und den Urheber nicht um die Erlaubnis zur Veröffentlichung bitten will, kann auch einfach ein „selbständiges Werk in freier Benutzung des Werkes eines anderen“ schaffen. Quellen: www.irights.info, www.gesetze-im-internet.de. (Ruth Appel, 15 Jahre)

Ruth Appel

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