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Panorama: URTEIL

Ein Amtsrichter aus Aachen ließ gegenüber einem unverschämten Muckie-Buden-Betreiber die Muskeln spielen: Das Gericht wies die Klage eines Fitnessstudio-Betreibers gegenüber einer Kundin auf Zahlung von insgesamt 1344,50 Euro Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre ab (Aktenzeichen: 85 C 172/05). Die Kundin hatte bereits während der Probezeit einen Zweijahresvertrag unterschreiben, der angeblich nur sechs Wochen zum Ende der 2-jährigen Vertragsdauer gekündigt werden konnte.

Ein Amtsrichter aus Aachen ließ gegenüber einem unverschämten Muckie-Buden-Betreiber die Muskeln spielen: Das Gericht wies die Klage eines Fitnessstudio-Betreibers gegenüber einer Kundin auf Zahlung von insgesamt 1344,50 Euro Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre ab (Aktenzeichen: 85 C 172/05). Die Kundin hatte bereits während der Probezeit einen Zweijahresvertrag unterschreiben, der angeblich nur sechs Wochen zum Ende der 2-jährigen Vertragsdauer gekündigt werden konnte. Damit aber habe der Studiobetreiber gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen, wonach ein entsprechender Vertrag maximal über 2 Jahre abgeschlossen werden darf, so das Amtsgericht Aachen. Auf die Vertragslaufzeit sei nämlich die Probezeit ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bereits hinzuzurechnen. Der Vertrag dauerte damit insgesamt länger als zwei Jahre. Die Konsequenz: Die Kundin kann ihrem Fitnessstudio jederzeit innerhalb von 14 Tagen den Rücken kehren. creu

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