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Panorama: Wie man sich bankrott erklärt

Wer große Schulden hat, hat auch die Möglichkeit, durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren davon befreit zu werden. Das Verfahren soll den Schuldnern eine zweite Chance geben und bewirken, dass die Gläubiger wenigstens einen Teil ihres Geldes wiedersehen.

Wer große Schulden hat, hat auch die Möglichkeit, durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren davon befreit zu werden. Das Verfahren soll den Schuldnern eine zweite Chance geben und bewirken, dass die Gläubiger wenigstens einen Teil ihres Geldes wiedersehen. Die Idee: Der Betroffene gibt sich erkennbare Mühe, einen Teil seiner Schulden zu begleichen, der Rest wird dann erlassen. Das Verfahren beantragt man im Amtsgericht seines Bezirkes.

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Zunächst muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan zu einigen. Gelingt das nicht, legt das Gericht einen Plan zur Schuldenbereinigung fest. Das Gericht kann auch einen Treuhänder einsetzen, der das Geld verwaltet. Der Schuldner zahlt sechs Jahre lang Raten an die Gläubiger. Das können – je nach Einkommen – 20 oder 200 Euro im Monat sein. Danach ist man schuldenfrei. Doch bis dahin muss man viel Kleingedrucktes beachten: Deswegen empfiehlt sich der Gang zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Die Auskünfte sind kostenlos. avi

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