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Panorama: Wie melde ich mein Kind an?

Kinder von drei bis sechs Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Von der ersten bis vierten Klasse haben nur die Kinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, deren Eltern berufstätig sind, sich in der Ausbildung befinden oder Arbeit suchen.

Kinder von drei bis sechs Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Von der ersten bis vierten Klasse haben nur die Kinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, deren Eltern berufstätig sind, sich in der Ausbildung befinden oder Arbeit suchen. Für die Unterbringung an Schulhorten gelten die gleichen Tarife wie in den KitaHorten. Gebundene Ganztagsschulen sind bis 16 Uhr kostenlos.

ANMELDUNG

Bis August 2005 verwalten die Jugendämter der Bezirke die Hortplätze und nehmen die Anmeldungen der Eltern entgegen. Danach sind die Schulen für die Nachmittagsbetreuung verantwortlich. Wer sein Kind an einer Schule anmeldet, gibt dort gleich an, dass sein Kind betreut werden muss. Die Schule muss einen Betreuungsplatz stellen, entweder in den eigenen Räumen oder in benachbarten Horten.

KOOPERATIONEN

Die Bildungsverwaltung und die freien Träger haben sich verständigt, dass Kinder, die jetzt noch in einen freien Hort aufgenommen werden, dort verbleiben können und nicht 2005 in einen Schulhort wechseln müssen. In einer zweiten Vereinbarung sollen die Details der Kooperation zwischen Schulen und freien Trägern festgelegt werden. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende 2004 das Konzept.clk

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