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Panorama: Wie viel Geld zahlte der Geheimdienst? Verbrechen von Overath:

CDU rügt Verfassungsschutz

Von Frank Jansen

Köln. Im Fall des mutmaßlichen Dreifachmörders von Overath (bei Köln), der vor zwei Wochen einen Rechtsanwalt sowie dessen Frau und Tochter erschossen haben soll, wehrt sich Nordrhein-Westfalens Verfassungssschutz gegen Kritik. Thomas A. habe bei zwei Treffen im April 1996 insgesamt 350 Mark als Aufwandsentschädigung bekommen – und keinesfalls 1500 Mark, sagte am Montag Verfassungsschutzchef Hartwig Möller dem Tagesspiegel. Zuvor hatte die CDU diese gerüchteweise kursierende Summe kritisiert und angekündigt, die „hohen Kosten“ im Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags anzusprechen.

Der Verfassungsschutz hatte den heute 45 Jahre alten A. im April 1996 kontaktiert. Die Behörde erwog, A. als Informanten zu werben. Doch die insgesamt drei Treffen verliefen bizarr: Der Rechtsextremist versuchte seinerseits, die Verfassungsschützer zu bespitzeln. Unter anderem fotografierte ein Kumpan von A. die Mitarbeiter der Behörde. Außerdem erschienen die von A. aufgetischten Stories über seine angebliche Vergangenheit als Söldner in Südamerika und dem südlichen Afrika reichlich dubios. So verzichtete der Verfassungsschutz darauf, A. anzuwerben. Die Treffen haben sich nach Angaben Möllers auch nicht sonderlich für den Rechtsextremisten gelohnt. Bei dem ersten Treffen, am 22. April 1996, habe A. gar nichts erhalten, beim zweiten, vier Tage später, dann 200 Mark und beim letzten, am 30. April, 150 Mark. Die Zahlungen habe A. selbst quittiert und als Zweck „Verdienstausfall“ eingetragen, sagte Behördenleiter Möller.

Thomas A. ist, wie berichtet, dringend verdächtig, vor zwei Wochen in Overath mit einer Pumpgun ein Blutbad angerichtet zu haben. Am 7. Oktober waren der Rechtsanwalt Hartmut Nickel, seine Frau Mechtild und die Tochter Alja in der Kanzlei des Juristen erschossen worden. Als Tatmotiv vermutet die Polizei einen Streit über Mietschulden von A. in Höhe von 10 000 Euro. Anwalt Nickel vertrat den Gläubiger.

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