zum Hauptinhalt
Peggy wurde nie gefunden.

© dpa

Wiederaufnahme: Fall Peggy wird neu aufgerollt - Zweifel an Täterschaft eines geistig Behinderten

Der Fall um die seit zwölfeinhalb Jahren vermisste Peggy wird neu aufgerollt. Ein geistig Behinderter hatte die Tat zunächst gestanden und dann widerrufen. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt gibt es neue Zweifel an der Täterschaft.

Der Fall um die seit zwölfeinhalb Jahren vermisste Peggy wird neu aufgerollt. Wegen Zweifeln an der Aussage eines Belastungszeugen und an einem Gutachten wird der Prozess gegen einen 2004 zu lebenslanger Haft verurteilten, geistig behinderten Mann neu aufgerollt, wie das Landgericht Bayreuth am Montag mitteilte.

Seit Jahren gibt es im Fall Peggy Zweifel an der Täterschaft des wegen Mordes verurteilten Ulvi K. Die damals Neunjährige war im Mai 2001 auf dem Rückweg von der Schule im fränkischen Lichtenberg verschwunden. Ihre Leiche wurde nie gefunden. Der in der Nachbarschaft wohnende K., der bereits wegen mehrerer Sexualdelikte an Kindern aufgefallen war, geriet unter Verdacht. Er gestand zunächst die Tat, später widerrief er. Den Bayreuther Richtern zufolge machte sich ein inzwischen verstorbener Zeuge in dem Prozess gegen Ulvi K. der vorsätzlich falschen uneidlichen Aussage zu Ungunsten von Ulvi K. schuldig. Die Falschaussage habe dieser Zeuge im Jahr 2010 vor einem Richter eingeräumt. Ulvi K. ist wegen sexueller Übergriffe auf Kinder in der Psychiatrie untergebracht. An der Unterbringung ändere die Entscheidung über die Wiederaufnahme nichts, entschied die Kammer. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false