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Panorama: Zu tief geflogen

Beim Absturz der Crossair-Maschine am Samstagabend bei Zürich verdichten sich die Anhaltspunkte für menschliches Versagen als Ursache. Nach dem gestern veröffentlichten Zwischenbericht des Schweizer Büros für Flugunfalluntersuchung (BFU) haben die beiden bei dem Unfall getöteten Piloten die vorgeschriebene Sicherheitshöhe um 185 Meter unterschritten.

Beim Absturz der Crossair-Maschine am Samstagabend bei Zürich verdichten sich die Anhaltspunkte für menschliches Versagen als Ursache. Nach dem gestern veröffentlichten Zwischenbericht des Schweizer Büros für Flugunfalluntersuchung (BFU) haben die beiden bei dem Unfall getöteten Piloten die vorgeschriebene Sicherheitshöhe um 185 Meter unterschritten. Technische Ursachen sind nicht erkennbar. Bei dem Unglück kamen insgesamt 24 Menschen ums Leben.

Bis sie die Landebahn in Sicht haben, müssen die Besatzungen bei dem praktizierten Anflugverfahren eine Mindesthöhe von 728 Metern über Meeresspiegel einhalten, so Marc Brunner vom BFU. Nach Meldung einer vorausfliegenden Besatzung war die Piste erst aus einer Distanz von etwa vier Kilometern zum Funkfeuer "Kloten" erkennbar. Jedoch bereits in etwa 6,5 Kilometern Entfernung berührte Flug LX 3597 in rund 545 Metern ü. M. erstmals die Baumwipfel und zerschellte ein Stück weiter in dem Waldstück bei Bassersdorf.

Kurz zuvor hatte der Radiohöhenmesser 300 Fuß (91 Meter) über Grund gemeldet. Das Bodenannäherungs-Warngerät war zu diesem Zeitpunkt bereits außer Betrieb. Es wird automatisch deaktiviert, wenn Fahrgestell und Landeklappen ausgefahren sind, weil die Bodennähe bei der Landung gewollt ist. Unmittelbar danach erteilten die Zürcher Fluglotsen die Landeerlaubnis. Erst jetzt bemerkten die Piloten offenbar, dass sie zu niedrig waren und begannen ein Durchstartmanöver. Doch es war zu spät.

Wäre Flug LX 3597 ein paar Minuten früher in Zürich eingetroffen, hätte die Maschine noch die besser ausgestattete Landebahn 14 nutzen können. Damit hatten die Piloten nach den aufgezeichneten Cockpit-Gesprächen auch gerechnet.

Seit dem 19. Oktober muss aufgrund des Staatsvertrages mit Deutschland aus Lärmschutzgründen ab 22 Uhr die Piste 28 benutzt werden, die über kein Instrumentenlandesystem (ILS) verfügt. Der kompliziertere Anflug nach Funkfeuern sei sicher, wenn die Minima eingehalten werden, sagte Ben Bosshardt von der Swissair-Pilotengewerkschaft Aeropers. Unter den geschilderten Umständen hätte viel früher durchgestartet werden müssen. Man hätte sich gewünscht, dass die Piste 28 früher mit einem ILS ausgestattet worden wäre, erklärte Heinz Marti vom Crossair-Pilotenverband CCP.

Rainer W. During

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