zum Hauptinhalt

Panorama: Zwei Jahre und mehr

Sollte Andreas Türck sein Opfer tatsächlich zum Oralverkehr gezwungen haben, wird er wegen Vergewaltigung bestraft. Beischlaf muss dafür nicht stattgefunden haben.

Sollte Andreas Türck sein Opfer tatsächlich zum Oralverkehr gezwungen haben, wird er wegen Vergewaltigung bestraft. Beischlaf muss dafür nicht stattgefunden haben. Es genügen „ähnliche sexuelle Handlungen“, die das Opfer „erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind“, wie es im Gesetz heißt. Rechtlich ist die Vergewaltigung ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung. Der Täter muss vorsätzlich gehandelt, also den Widerstand des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen haben. Bestraft wird Vergewaltigung mit zwei Jahren – mindestens. Liegt die Strafe darüber, kann sie nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.neu

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false