zum Hauptinhalt

Wirtschaft: 0 BIS 7 JAHRE

Eine frustrierende Zeit. Nichts darf man, für alles ist man zu klein.

Eine frustrierende Zeit. Nichts darf man, für alles ist man zu klein. Erst mit sieben wendet sich das Blatt. Dann können auch Kinder erstmals bindende Verträge schließen – allerdings in Grenzen. Zwischen sieben und 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche nämlich nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: Sie können Verträge machen, aber ohne die Zustimmung der Eltern sind diese nicht gültig. Von dieser Regel gibt es zwei Ausnahmen: Bringt der Vertrag dem Minderjährigen nur rechtliche Vorteile, ist das Geschäft auch ohne Genehmigung der Eltern wirksam. Schenken Oma und Opa dem Kind Geld, darf es das behalten. Tauscht das Kind dagegen sein Spielzeug mit dem Freund aus der Nachbarschaft, können die Eltern den Deal hinterher wieder rückgängig machen – selbst wenn das Kind den besseren Tausch gemacht hat. Gültig sind auch Geschäfte, die das Kind mit seinem Taschengeld bezahlt. Denn was es damit anstellt, ist grundsätzlich seine Sache.

Zur Startseite