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Wirtschaft: 18 000 Mal Ärger mit der Versicherung Ombudsstelle hilft Verbrauchern kostenlos

Manchmal landen auch skurrile Fälle bei ihm. Wie der des Mannes, der auf der Couch liegend eine Mücke mit der Zeitung erschlagen wollte und sich dabei eine Muskelverletzung am Oberarm zuzog.

Manchmal landen auch skurrile Fälle bei ihm. Wie der des Mannes, der auf der Couch liegend eine Mücke mit der Zeitung erschlagen wollte und sich dabei eine Muskelverletzung am Oberarm zuzog. Oder die Beschwerde eines Devisenhändlers, der ein Handelsprogramm gekauft hatte, das er mangels Spekulationserfolgs zurückgeben wollte. Beide wandten sich an Günter Hirsch, den Ombudsmann für Versicherungen. Beide vergeblich. Denn der Ex-Präsident des Bundesgerichtshofs, der seit drei Jahren die Schlichtungsstelle leitet, sah keinen Anlass, die Unfall- beziehungsweise die private Rechtsschutzversicherung für die Misere der Kunden zur Kasse zu bitten.

Dabei haben Verbraucher, die sich bei Hirsch über ihren Versicherer oder einen Versicherungsvertreter beschweren, eigentlich ganz gute Karten. 38 Prozent der knapp 17 800 Beschwerden, die von der Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr erledigt wurden, gingen zugunsten der Beschwerdeführer aus. In den Bereichen Lebens- und Rentenversicherung waren es jedoch nur 19,3 Prozent. Der Grund: „Oft fehlt den Kunden das Verständnis“, sagte Hirsch am Donnerstag bei der Vorstellung des Jahresberichts in Berlin. Die schwierige Materie überfordert so manchen Verbraucher.

Über fehlende Arbeit können sich der Schlichter und seine Mitarbeiter nicht beschweren. Im vergangenen Jahr erreichten 18 357 neue Beschwerden die Schlichtungsstelle, 212 mehr als im Vorjahr. Der Ombudsmann ist für alle Sparten der privaten Versicherung zuständig, mit Ausnahme der Kranken-, Pflege- und Kreditversicherungen. Bis zu einem Beschwerdewert von 10 000 Euro ist sein Spruch für den Versicherer verbindlich, bei Streitfällen zwischen 10 000 Euro und 100 000 Euro – hier endet die Zuständigkeit des Schlichters – sind die Versicherer frei. „In der Regel folgen die Unternehmen aber meiner Empfehlung“, berichtet Hirsch. Dagegen steht es Verbrauchern jederzeit frei, nach dem Schlichtungsverfahren noch vor Gericht zu klagen. Für die Bürger ist das Verfahren, das ausschließlich schriftlich geführt wird (www.versicherungsombudsmann.de), zudem kostenlos.

Das vergangene Jahr stellte Hirsch vor bislang ungeahnte Probleme. Mit der niederländischen International Insurance Corporation, die unter den Namen Ineas und Lady Car Online auch in Deutschland Autohaftpflicht- und -kaskoversicherungen verkauft hatte, ging erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik ein Autoversicherer pleite. Viele der 57 000 deutschen Kunden wollten das offizielle Vertragsende, den 31. August, nicht abwarten. Bestärkt vom Ombudsmann beriefen sie sich auf ein Sonderkündigungsrecht und stiegen aus. Jetzt verlangt der Insolvenzverwalter vermeintlich ausstehende Beiträge nach. Zu Unrecht, wie Hirsch meint. Helfen kann er den Betroffenen jedoch nicht. Der Versicherer ist aus dem Trägerverein der Ombudsstelle ausgestiegen und unterliegt damit nicht mehr dem Einfluss des Schlichters. Heike Jahberg

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