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Wirtschaft: „2005 gibt es kein Problem“

BfA-Präsident Rische: Doppelbesteuerung droht nicht

HERBERT RISCHE

ist seit 1991 Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Die BfA ist der größte deutsche Rententräger.

Foto: Uwe Steinert

Viele Rentner müssen künftig Steuern zahlen. Vor allem Selbstständige, die ihre Rentenbeiträge aus eigener Tasche und aus versteuertem Einkommen gezahlt haben, fürchten, dass sie ab dem kommenden Jahr zweimal zur Kasse gebeten werden. Zu Recht?

Nein. Die Gefahr einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung sehe ich nicht, aus mehreren Gründen: Erstens können auch Selbstständige ihre Rentenbeiträge innerhalb des geltenden Rahmens als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Daher stimmt es nicht, dass die Renten von Selbstständigen allesamt aus bereits versteuertem Einkommen stammen. Zweitens weisen die meisten Selbstständigen Mischbiografien auf. Im Regelfall waren sie eine Zeit lang selbstständig und dann wieder eine Weile abhängig beschäftigt. Während der abhängigen Beschäftigung haben die Arbeitgeber für sie jedoch steuerfreie Rentenbeiträge gezahlt.

Also ist eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ausgeschlossen?

Das Bundesfinanzministerium hat für den steuerlich ungünstigsten Fall die Frage geprüft, ob die Übergangsregelung zu einer Zweifachbesteuerung führt. Nach Berechnungen des Ministeriums kann das in geringem Umfang für diejenigen der Fall sein, die in den Jahren 2018 bis 2026 ihren Ruhestand beginnen – sofern im Steuerrecht die Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen nicht über das bisher vorgesehene Maß ausgeweitet werden. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für die Rentensteuer ausdrücklich eine typisierende Betrachtungsweise zugelassen, das heißt: Eine Doppelbesteuerung in einigen wenigen Fällen würde nicht dazu führen, dass das Alterseinkünftegesetz insgesamt verfassungswidrig wäre. Für das Jahr 2005 gibt es aber keinerlei verfassungsrechtliche Probleme.

Die Zulagenstelle der BfA soll künftig die Finanzämter darüber informieren, welche Renten die Bürger erhalten. Müssen jetzt viele Rentner damit rechnen, im Nachhinein von den Finanzbehörden zur Verantwortung gezogen zu werden, weil sie in der Vergangenheit zu Unrecht keine Steuern gezahlt haben?

Die vorgesehenen Rentenbezugsmitteilungen sollen für die Zukunft eine einheitliche Grundlage für die Durchführung der Besteuerung schaffen. Die im Gesetzgebungsverfahren angedachte Amnestie für zurückliegende Sachverhalte ist bekanntlich vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen worden. Die Finanzämter haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Einzelfall zu entscheiden, ob der Ermittlungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Ergebnis steht.

Noch ist nicht klar, wie sich die Union verhalten wird. Was meinen Sie: Sollte die Opposition das Gesetz – wie ursprünglich angekündigt – im Bundesrat durchwinken oder sollte sie den Vermittlungsausschuss anrufen? Gäbe es dann Terminprobleme?

Ich möchte den Landesregierungen keine Ratschläge für ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat geben. Aber auch wenn es zu einem Vermittlungsverfahren kommen sollte, dürfte das Gesetz pünktlich zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

In der Riester-Rente sollen künftig Männer und Frauen gleiche Beiträge zahlen. Ist das das Ende der Riester-Rente, weil künftig kein Mann mehr eine solche Versicherung abschließen wird?

Auch bei Einführung von gleichen Beiträgen für Männer und Frauen bei der Riester-Rente bleibt der Vorteil bestehen, dass neben den erforderlichen Eigenbeiträgen staatliche Zulagen gezahlt werden. So werden Männer, die sich für eine Riester-Rente entscheiden, auch in Zukunft durch die Zulagen eine gute Rendite erzielen. Richtig ist aber, dass es konsequenter wäre, die Vorgabe einheitlicher Beiträge für Männer und Frauen – wenn man sie denn will – für alle Altersvorsorgeprodukte gleich zu regeln.

Die Fragen stellte Heike Jahberg .

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