Wirtschaft: 25 Cent – aber nicht auf alles
PFANDPFLICHT Seit dem Start des neuen Einwegpfand-Systems im Mai 2006 müssen Händler auch leere Getränkeverpackungen annehmen, die nicht bei ihnen gekauft wurden. Voraussetzung ist, dass der Händler die jeweilige Verpackungsart im Sortiment hat.
PFANDPFLICHT
Seit dem Start des neuen Einwegpfand-Systems im Mai 2006 müssen Händler auch leere Getränkeverpackungen annehmen, die nicht bei ihnen gekauft wurden. Voraussetzung ist, dass der Händler die jeweilige Verpackungsart im Sortiment hat. Das Pfand auf Dosen und Einwegflaschen beträgt einheitlich 25 Cent.
AUSNAHMEN
Eine Ausnahme gilt für kleine Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche wie etwa Kioske und Tankstellen . Sie müssen leere Dosen und Einwegflaschen nur dann zurücknehmen, wenn sie Verpackungen der gleichen Marke und aus dem gleichen Material selbst verkaufen.
PFANDFREI
Nach den neuen Regeln sind Getränkekartons und Schläuche als „ökologisch vorteilhafte Verpackungen“ weiter pfandfrei. Aber es kommt nicht nur auf die Verpackung an: Auch Frucht- und Gemüsesäfte und Nektare, Milch und Milcherzeugnisse, Diätgetränke, Wein und Spirituosen sind pfandfrei. nso
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