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Im Regen standen bislang eher die Anleger, doch mit dem höchstrichterlichen Urteil könnte sich das Blatt zulasten der Deutschen Bank wenden. Mit einer Klagewelle rechnet das Institut

© REUTERS

Wirtschaft: 541 074 Euro Strafe für eine Anlageberatung

Bundesgerichtshof verurteilt die Deutsche Bank im Streit um hochriskante Zinswetten

Frankfurt am Main /Karlsruhe - Die Deutsche Bank hat wegen der von ihr an Mittelständler und Kommunen verkauften Zinswetten eine herbe Schlappe und einen massiven Imagedämpfer erlitten. Der Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verurteilt die Bank für ein Geschäft mit einer hessischen Firma zu Schadensersatz in Höhe von 541 074 Euro, weil sie ihre Beratungspflichten verletzt und auf einen Interessenskonflikt nicht hingewiesen habe. Denn nur wenn der Kunde bei dem Geschäft verliere, mache die Bank Gewinn. Die Deutsche Bank sprach in einer Reaktion von einem Einzelfall. Beobachter erwarten jetzt zahlreiche Klagen und sprechen von einem Quantensprung für die Transparenz- und Informationspflichten der Banken.

Das Urteil von Richter Ulrich Wiechers ist der erste höchstrichterliche Spruch in den seit Jahren ausgetragenen Prozessen zwischen der Deutschen Bank sowie Mittelständlern und Kommunen. Mit ihrem Erfolg hat die Ille GmbH – ein Familien-Unternehmen aus dem hessischen Altenstadt für Toiletten- und Hygienepapiere mit einem Jahresumsatz von 47 Millionen Euro – möglicherweise eine Bresche für andere Verfahren geschlagen. Derzeit sind nach Angaben von Deutsche-Bank-Sprecher Ronald Weichert 25 Streitfälle des Instituts über Zinswetten mit Unternehmen und Kommunen anhängig. Davon acht vor dem BGH und 17 in Vorinstanzen. Der Streitwert sei aber „sehr begrenzt“. Beobachter sprechen indes von bis zu 1000 Fällen bei diversen Banken mit einem Streitwert von bis zu einer Milliarde Euro.

Bei den strittigen Geschäften geht es um sogenannte Spread Ladder Swaps. Damit wird auf die Entwicklung der Differenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen gewettet. Die Firmen und Kommunen wollten mit diesen Geschäften ihre Zinslasten senken. Allerdings entwickelten sich die Zinsen anders als erhofft und es gab massive Verluste. Die Ille GmbH hatte die Geschäfte über ein Volumen von zwei Millionen Euro Anfang 2005 abgeschlossen. Dabei hatte die Deutsche Bank das Verlustrisiko als „theoretisch unbegrenzt“ bezeichnet, aber nicht auf den negativen Marktwert hingewiesen. Ille-Unternehmensgründer Willi Blatz hatte auch deshalb zugestimmt, weil er 16 Jahre lang ohne Probleme mit der Deutschen Bank zusammen gearbeitet hatte. Als sich die Zinsen aber nicht wie erhofft entwickelten und nach zwei Jahren mehr als eine halbe Million Euro weg war, kündigte Ille die Vereinbarung. Und entschloss sich zur Klage, die allerdings in den ersten beiden Instanzen abgewiesen wurde. Entsprechend erfreut war Blatz am Dienstag. „Wir hätten nicht gedacht, dass wir diesen Kampf ‚David gegen Goliath' gewinnen. Umso so mehr freuen wir uns über den Urteilsspruch, der zukunftsweisend sein wird.“

Nach Ansicht von BGH-Richter Wiechers hat die Bank ihre Beratungspflicht allein schon dadurch verletzt, dass sie den Kunden „nicht auf den zum Abschlusszeitpunkt für die Klägerin negativen Marktwert des Vertrages in Höhe von etwa 80 000 Euro hingewiesen hat“. Während die Bank ihre Kosten und ihren Gewinn nach Ansicht des Gerichts bereits eingefahren hatte, musste die Firma erst einmal den Anfangsverlust aufholen. Weil sich zudem die Zinsen gegen sie entwickelten, verbuchte sie am Ende des Geschäfts einen Verlust.

Nach Ansicht des Anlegerschutzanwaltes Klaus Nieding markiert der BGH-Spruch einen Quantensprung, weil Banken künftig ihr geschäftliches Interesse an solchen Produkten offen legen müssen. Der BGH gab den Banken auf: „Bei einem so hochkomplex strukturierten und riskanten Produkt (...) sind hinsichtlich der Risikodarstellung hohe Anforderungen an die beratende Bank zu stellen. Dem Kunden muss (...) klar vor Augen geführt werden, dass das Verlustrisiko nicht nur ein ‚theoretisches' ist, sondern real und ruinös sein kann.“ Die Deutsche Bank gab sich am Dienstag gelassen. Man fürchte keine Klageflut und habe „angemessene Risikovorsorge“ gebildet, betonte der Deutsche Bank-Anwalt Christian Duve. Das Institut hat entsprechende Produkte an 500 Firmen und 200 Kommunen verkauft. Rolf Obertreis

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