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Im Frühjahr präsentierten Olaf Scholz (l.) und Peter Altmaier ein historisch großes Corona-Rettungspaket.

© AFP/John Macdougall

Update

75 Prozent des Vorjahresumsatzes: Altmaier und Scholz einigen sich auf Details zur Umsatzsteuer-Erstattung

Die neuen Corona-Hilfen für geschlossene Restaurants und Hotels rücken näher. Auch die Frage, wie mit Außer-Haus-Verkäufen umgegangen wird, ist geklärt.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)  haben sich auf die Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 geeinigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstagabend mit. Damit steht der Erstattung von 75 Prozent des Umsatzes für unmittelbar vom Teil-Lockdown betroffene Betriebe (etwa Restaurants, Hotels, Fitnesstudios) nichts mehr im Wege.

Als Referenz gilt der Wert aus dem November 2019. Soloselbstständige können auch den durchschnittlichen Wochenumsatz 2019 heranziehen; Firmen, die jünger als ein Jahr sind, den durchschnittlichen Wochenumsatz des vergangenen Oktobers. „Ich möchte, dass die Hilfen zügig bei den Betroffenen ankommen“, sagte Scholz. Altmaier ergänzte: „Abschlagszahlungen  möglichst bis Ende November 2020 erfolgen.“

Außer-Haus-Verkäufe nicht angerechnet

Offen war bislang die Frage nach dem Umgang mit Umsätzen, die trotz der Schließung erwirtschaftet werden, wie zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe bei Restaurants. Dazu teilten die Ministerin nun mit, die Erstattung würden nur auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. "To Go"-Verkäufe sind damit ausgenommen, da auf sie der reduzierte Mehrwertsteuersatz angewendet wird.

Das bedeutet: Einerseits müssen Gastronomen bei der Angabe der Referenz-Umsätze aus November 2019 die Außer-Haus-Verkäufe herausrechnen. Andererseits werden „To Go“-Verkäufe im laufenden Monat nicht auf die Erstattung angerechnet. Ziel sei es, „eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen“, heißt es dazu von den Ministerien. Abgesehen davon sollen demnach  Umsätze, die 25 Prozent des Umsatzes im Vorjahr überschreiten, auf die Hilfen angerechnet werden.

Auch indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen können dem Papier zufolge auf Erstattung hoffen. Dafür müssen sie allerdings nachweisen, dass 80 Prozent ihrer Umsätze direkt von der Zusammenarbeit mit Unternehmen abhängen, die ihrerseits unmittelbar von den angeordneten Schließungen betroffen sind. Diese Regelung könnte beispielsweise für eine Wäscherei gelten, die den Großteil ihrer Geschäfte mit Restaurants und Hotels macht. Die Anträge müssen auf der Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Ab wann das möglich ist, ist nach wie vor nicht klar.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat die bekannt gewordenen Details zu den Corona-Finanzhilfen der Bundesregierung für die Branche im Lockdown-Monat November begrüßt. „Das sind gute und mutmachende Nachrichten für unsere notleidenden Betriebe“, sagt Dehoga-Präsident Guido Zöllick am Donnerstag in Berlin.

Corona-Hilfen schon länger angekündigt

Der Bund hatte bereits angekündigt Unternehmen, die von den in der vergangenen Woche beschlossenen Corona-Maßnahmen betroffen sind, schnell finanzielle Unterstützung zukommen lassen. "Es ist sichergestellt, dass wir schnellstmöglich unterstützen können", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

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"Wir werden an bestehenden Systemen, Antragsverfahren und Auszahlungsmodi anknüpfen", führte er weiter aus. Das werde sicherlich ein paar Tage dauern, aber es werde ausdrücklich keine neue Bürokratie aufgebaut.

Insgesamt sollen die Finanzhilfen bis zu zehn Milliarden Euro umfassen. Damit sollen kleine Firmen bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstattet bekommen, den sie im Vorjahresmonat, also im November 2019, erwirtschaftet haben. Bei größeren Firmen könnten bis zu 70 Prozent der Vorjahreserträge ausgezahlt werden. Als klein gelten dem Vernehmen nach Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern. Die Höhe der Förderung für größere Unternehmen soll nach den Vorgaben des Beihilferechts berechnet werden.

[Was Peter Altmaier und Olaf Scholz am vergangenen Donnerstag zu neuen Coronahilfen gesagt haben, finden Sie hier.]

Antragsberechtigt sind Firmen, die aufgrund der am Montag beschlossenen Maßnahmen schließen müssen - und die mindestens ein Jahr alt sind; schließlich müssen sie auf einen Vorjahreswert verweisen können.

Söder findet es ein "einmalig gutes Angebot"

Söder lobte die Hilfen nach dem Treffen als "einmalig gutes Angebot". Der Umsatz des vergangenen Novembers dürfte in den meisten Fällen ja sogar über dem aktuellen des Oktobers liegen, mutmaßte er. Es sei ja überdies nicht so, als ob "die Theater derzeit überrannt werden".

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Für die Gelder ist kein Beschluss des Bundestags nötig. Viel mehr sollen sie aus bislang nicht abgerufenen, anderen und bereits beschlossenen Hilfsprogrammen genommen werden. Politisch sind sie bereits beschlossen, heißt es aus dem BMWi, formell soll dieser Schritt in den nächsten Tagen erfolgen.

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