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Die Umwelthilfe wirft Daimler Verbrauchertäuschung bei Dieselmotoren vor.

© Ulrich Perrey/dpa

Update

Abgas-Schwindel: Daimler muss sich wegen Verbrauchertäuschung verantworten

Beim Gericht in Stuttgart ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Daimler eingegangen. Verbände machen sich für eine neue Umweltzonenregelung stark.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wie angekündigt den Autobauer Daimler wegen falscher Werbeaussagen zu Schadstoffen eines Mercedes-Diesel-Modells verklagt. Die Klage sei beim Landgericht Stuttgart eingegangen und ein schriftliches Verfahren eröffnet, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. "Die Klage wurde uns zugestellt, wir halten sie für unbegründet", sagte eine Daimler-Sprecherin. Die DUH wirft Daimler vor, die Verbraucher mit Werbeaussagen zu einem "besonders geringen Schadstoffausstoß" des Mercedes-Benz C 220 BlueTec zu täuschen.

Bei mehreren Messungen im Straßenbetrieb hatten Wissenschaftler einen Stickoxid-Ausstoß bei der C-Klasse festgestellt, der viel höher war als erlaubt. Da das gesetzliche Prüfverfahren bisher das Einhalten der Grenzwerte nur im Labor verlangt, sind höhere Werte im Alltagsbetrieb bisher üblich und vom Gesetz gedeckt. Seit dem Ausbruch des Dieselabgas-Skandals bei Volkswagen, wo bei elf Millionen Fahrzeugen weltweit die Abgasreinigung per Software illegal manipuliert wurde, stehen die Autohersteller mit dieser Praxis am Pranger.

Die DUH will nicht nur durchsetzen, dass Mercedes-Benz die Werbeaussagen unterlässt. "Wir wollen europaweit eine Klarstellung erreichen, dass die Abgasreinigung im normalen Fahrzyklus grundsätzlich immer funktionieren muss und allenfalls punktuell oder kurzzeitig ausgeschaltet werden darf", sagte Geschäftsführer Jürgen Resch. Daimler nutzt nämlich eine gesetzliche Ausnahmeregelung und reduziert bei Diesel-Motoren die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen nach eigenen Angaben, um den Motor zu schützen und die vorgeschriebene Laufleistung zu sichern. Nach Ansicht der DUH ist das aber nicht vom Gesetz gedeckt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte in einem am Dienstag bekannt gewordenen Papier fest, das Gesetz lasse eine solche Einrichtung nur punktuell und bei Minustemperaturen maximal 400 Sekunden lang nach dem Motorstart zu.

"Blaue Plakette" gefordert

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) machte sich am Mittwoch gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem ökologische Verkehrsclub VCD für eine Neuregelung der Umweltplakette stark. am Mittwoch in Berlin. Die bisherige Umweltzonenregelung für Innenstädte müsse angesichts des sogenannten Dieselskandals dringend weiterentwickelt werden, forderten sie im Vorfeld der Umweltministerkonferenz zu Abgasmanipulationen am Donnerstag in Berlin.

Die neue „Blaue Plakette“ sollten künftig nur solche Fahrzeuge erhalten, die die Emissionswerte für Dieselfahrzeuge der Euro 6-Norm auch im Realbetrieb einhalten, forderten die Verbände. Kommunen hätten dadurch die Möglichkeit, gezielt Fahrzeuge mit hohen Emissionen aus den belasteten Gebieten auszuschließen und so die Stickoxidbelastung zu mindern.

Die Länder müssten auf eine lückenlose Aufklärung des Abgasskandals drängen, so die Verbände. Zudem sollten sie sich bei der Bundesregierung für wirksame Instrumente zum Schutz der Bürger vor gesundheitsschädlichen Autoabgasen einsetzen.(Reuters, epd)

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