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Wirtschaft: Abgeltungsteuer

Mit der Abgeltungsteuer ist die Besteuerung von Zinserträgen gemeint. Derzeit werden die Zinserträge zwar schon direkt mit einem Abschlag von 30 Prozent besteuert.

Mit der Abgeltungsteuer ist die Besteuerung von Zinserträgen gemeint. Derzeit werden die Zinserträge zwar schon direkt mit einem Abschlag von 30 Prozent besteuert. Der gilt aber nur als Vorauszahlung für die später fällige Einkommensteuer, mit ihr wird der Abschlag verrechnet. Im von Eichel geplanten System sollen Zinserträge künftig pauschal mit einer Steuer von 25 Prozent abgegolten werden. Die Banken behalten dann direkt von ihren Kunden diesen Teil der Wertpapiergewinne ein und führen sie an den Staat ab. Eine 25prozentige Abgeltungsteuer lohnt sich vor allem für Bürger mit hohen individuellen Einkommensteuersätzen – die würden dann nicht unbedingt ihre Konten in Ländern ohne Abgeltungsteuer und mit striktem Bankgeheimnis wie in Luxemburg eröffnen. Außerdem werden Abgeltungsteuern im internationalen Steuerrecht oft eingesetzt, um Steuerverfahren zu vereinfachen. fw

LEXIKON

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