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Wirtschaft: Abgeordnete sehen NordLB und private Banken in der Pflicht

Im Vorfeld der politischen Entscheidung über die Zukunft der Bankgesellschaft wächst der Unmut in der Berliner Politik, dass nicht alle Möglichkeiten genutzt worden seien, die Milliardenrisiken der Bank auf weitere Institutionen zu verteilen. Es könne nicht sein, dass allein das Land für die Bank aufkommen müsse.

Im Vorfeld der politischen Entscheidung über die Zukunft der Bankgesellschaft wächst der Unmut in der Berliner Politik, dass nicht alle Möglichkeiten genutzt worden seien, die Milliardenrisiken der Bank auf weitere Institutionen zu verteilen. Es könne nicht sein, dass allein das Land für die Bank aufkommen müsse. Auch der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken in Deutschland müsse sich an den Kosten beteiligen, argumentieren die Politiker. Allerdings hat das Land Berlin - wie bundesweit üblich - 1993 eine Freistellungserklärung unterzeichnet, die den Fonds von der Übernahme der Risiken befreit.

Diese Erklärung verstößt gegen das Haushaltsrecht. Das wird in der Erklärung auch festgestellt. Doch schon im zweiten Satz der Vereinbarung, die geschlossen wurde, als die Berliner Banken zur Bankgesellschaft vereinigt wurden, wird festgehalten, dass das Land alles tun werde, um den Insolvenzfall nicht eintreten zu lassen. Die Einlagen bei der Berliner Bank werde man gegebenenfalls selbst absichern.

Wie berichtet, macht sich in den Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses vor der für den 9. April vorgesehenen Abstimmung über die Zukunft der Bankgesellschaft Unmut breit. Vor einer Entscheidung darüber, für welche Risiken Berlin gerade stehen müsse, müsse auch geprüft werden, ob nicht doch der Einlagensicherungsfonds und die Norddeutsche Landesbank als Miteigentümerin zur Abdeckung der Risiken heran gezogen werden könne. Es könne nicht angehen, dass Berlin mit der Bankgesellschaft allein gelassen wird. Insbesondere der Norddeutschen Landesbank als Miteigentümerin aber auch den privaten Banken wird vorgeworfen,dass sie sich "zurücklehnen und abwarten". Dabei gäbe es die theoretische Möglichkeit, "die Spieler aus dem Privatbankenbereich wieder aufs Feld zu holen", wie es ein Branchenkenner formuliert.

Die Einlagen der privaten Sparer bei der Bankgesellschaft betragen ausweislich des Geschäftsberichts 2001 rund 13,5 Milliarden Euro. Etwa sieben Milliarden Euro entfallen allein auf die Bankgesellschaft mit der Berliner Bank. Diese sieben Milliarden Euro sind im Falle einer Insolvenz durch den Einlagensicherungfonds der privaten Banken abgesichert. Allerdings hat das Land Berlin 1993 die Freistellungserklärung unterzeichnet - weil es davon ausging, im schlimmsten Fall wegen seiner Haftung im öffentlich-rechtlichen Teil ohnehin alle Risiken übernehmen zu müssen.

Im Falle einer Insolvenz, so die Spekulation der Parlamentarier, wären die Einlagen der Sparer also in jedem Fall sicher. Denn der Einlagensicherungsfonds werde erst einmal bezahlen müssen - auch wenn er wohl versuchen werde, sich vor Gericht die sieben Milliarden Euro vom Land zurückzuholen. Auch wenn die meisten Abgeordneten mit Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) der Meinung sind, dass das Land der vorgeschlagenen Risikoabschirmung am Ende doch zustimmen müsse, sehen einige Abgeordnete eine Chance, die privaten Banken "mit ins Boot zu holen". Das Land müsse jetzt offen darüber reden, dass die privaten Banken sich nicht auf die haushaltsrechtswidrige Vereinbarung verlassen dürften.

dr

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