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Wirtschaft: Ablasshandel wie im Mittelalter

Das Finanzamt darf keine Gebühren für Auskünfte erheben

Von Hermann Otto Solms Das deutsche Steuerrecht hat als undurchdringlicher Vorschriftendschungel traurigen Ruhm erlangt. Jetzt ist es den Finanzministern von Bund und Ländern im Schutz des Dickichts wieder einmal gelungen, dem Wahnwitz ein neues Element hinzuzufügen. Die Bürger haben einen garantierten Anspruch auf Auskunft des Finanzamtes. Aber in Zukunft werden die Finanzbeamten, wenn es kompliziert wird, erst nach Bezahlung einer Gebühr tätig werden. So wurde es beschlossen im Jahressteuergesetz 2007. Im Steuerrecht gilt fortan: Rechtssicherheit bekommt nur, wer bereit ist, dafür zu bezahlen. Hier wird ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaates ad absurdum geführt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtstaat. Rechtstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für das Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft. Ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit ist die garantierte Rechtssicherheit. Gesetze sind klar und verständlich zu formulieren - weil nur befolgt werden kann, was verstanden wird. Die Realität sieht anders aus. Besonders im Einkommensteuerrecht klaffen Welten zwischen rechtsstaatlichem Anspruch und Gesetzeswirklichkeit. Statistisch wird das Steuerrecht fast täglich geändert. Neue Änderungen werden schon erwogen, bevor die vorangegangenen überhaupt im Bundesgesetzblatt stehen. Rückwirkende Regelungen sind an der Tagesordnung.

Schlimm genug, dass der selbstverständliche Anspruch auf Klarheit und Verständlichkeit der Gesetzestexte nicht eingelöst wird. Die Folgekosten dieser Praxis trägt der Bürger ohnehin. Ob Privatpersonen oder Unternehmen, die meisten sind auf steuerberatenden Sachverstand angewiesen. Arbeitnehmer dürfen übrigens die Kosten dafür nicht mehr geltend machen. Wenn aber in Zukunft nur derjenige eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt bekommt, der bereit ist dafür zu zahlen, treten wir in eine neue Dimension fiskalischer Willkür ein. Diese Praxis erinnert an den Ablasshandel des späten Mittelalters. Das hohe Gut der Rechtssicherheit wird gleich dem Gnadenschatz der Kirche in klingende Münzen verwandelt. Nur wer seinen Obolus entrichtet, erlangt Rechtssicherheit. Wer nicht zahlt, geht einer ungewissen steuerlichen Zukunft entgegen. Johann Tetzel gelang es damals erst unter Androhung nachtodlicher Qualen, immaterielle Werte in Geld zu verwandeln. Wer sich heutzutage im Steuerrecht als Sünder erweist, wird bereits im Diesseits zur Kasse gebeten.

In einer grotesken Verkehrung von Ursache und Wirkung sorgen die Finanzminister dafür, dass die öffentliche Hand schlecht gemachte Steuergesetze als zusätzliche Einnahmequelle nutzen kann. Hier wird geradezu ein Anreiz geschaffen, Gesetzestexte nach Art des Orakels von Delphi zu formulieren. Denn schließlich kann der Fiskus im Anschluss daran die Hand aufhalten, und uns bei besonders nebulösen Texten die Interpretationshilfe noch extra bezahlen lassen. Je intransparenter die Gesetz, desto lukrativer die Einnahmequelle.

Nach dieser Logik wundert es nicht, dass die Höhe der Gebühren den steuerlichen Auswirkungen beim Antragsteller folgen soll. Je erheblicher die steuerlichen Auswirkungen, desto höher die Kosten. Der Grundsatz, nach dem sich die Gebühren für das Handeln der Verwaltung nach dem Äquivalenzprinzip zu richten haben: die Finanzminister scheint’s nicht zu interessieren. So nebenbei führen sie ein Erfolgshonorar für die Finanzverwaltung ein – wenn das nicht eine völlig verquere Auffassung ist von dem, was einen Rechtsstaat auszeichnet.

Der Autor ist Vizepräsident des Bundestags und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

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