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Abwrackprämie: Mit Antrag zum Schrott

Die Abwrackprämie kann beantragt werden: Seit Dienstag steht der Antrag für die 2500 Euro auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zum Download bereit.

Wer sein altes Auto verschrotten und einen neuen oder einen Jahreswagen kaufen will, ist nun noch drei Seiten von der Prämie entfernt. Überschaubare drei Seiten – die es aber in sich haben.

Es werden die Kontaktdaten des Antragsstellers und seine Bankverbindung genauso abgefragt wie Angaben zum alten Fahrzeug: das Datum, ab dem der Alte zuletzt auf die antragstellende Person zugelassen war, sowie das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs. Auch das Zulassungsdatum des Neuen, das Erwerbsdatum und die Emissionsklasse müssen angegeben werden. Die Angabe, bei welchem Händler der Neuwagen gekauft wurde, reicht aus. Die Verschrottung hingegen muss der Demontagebetrieb gemäß Altfahrzeugverordnung zweimal quittierten: einmal auf dem Antrag selbst und einmal auf dem Verwertungsnachweis nach §15 der Fahrzeugzulassungsverordnung, der dem Antrag beizufügen ist. Diese doppelte Bestätigung hält die Verbraucherzentrale für überflüssig.

Weiter müssen Kopien von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Alten und des Neuen eingereicht werden, ebenso wie die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages. Die Anträge können ausschließlich auf dem Postweg und nur beim Bafa gestellt werden. mbr

Antrag unter: www.bafa.de und

www.bmwi.de/go/umweltprämie

BAFA-Hotline: 030/346 465 470

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