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Wirtschaft: Ackermann will bleiben

Deutsche-Bank-Chef vor dem Bundesgerichtshof

Frankfurt am Main - Rund dreieinhalb Jahre nach dem Amtsantritt von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann läuft es richtig gut: Der Aktienkurs steigt deutlich, die Gewinne sprudeln. Nicht nur das Investmentbanking rotiert, auch im Privatkundengeschäft häufen sich die Erfolge. Als erstes deutsches Institut eröffnet man jetzt Filialen in China und Indien. Ackermann kann mehr als zufrieden sein.

Und doch wird sich der 57-jährige Schweizer nicht so recht wohl fühlen in seiner Haut. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte die Erfolgsbilanz trüben. Am Donnerstag und Freitag verhandelt das Gericht über die Revision im Mannesmann- Prozess. Möglicherweise werden die Richter den Freispruch für Ackermann kassieren und das Verfahren um Millionenabfindungen wird neu aufgerollt. Es wäre eine schwere Belastung für den Schweizer. Dennoch: Aufgeben wird er nicht. „Ackermann bleibt auch dann Vorstandssprecher“, sagt ein hochrangiger Vertreter der Deutschen Bank.

Die Bank gibt sich gelassen. Ackermann selbst weicht Fragen zu einem möglichen Rücktritt aus. Seine Vorstandskollegen, der Aufsichtsrat und seine Anwälte halten zu ihm. Die Vorwürfe, der Freispruch durch das Düsseldorfer Landgericht am 22. Juli 2004 sei unberechtigt zustande gekommen, halten sie für unbegründet. „Das ist für mich ein deutliches Signal“, sagt Ackermann. Beeindruckend sei, wie Mitarbeiter und Kunden seit zwei Jahren und damit seit Beginn des Mannesmann-Prozesses hinter ihm stünden. Mehr sagt er nicht.

Der Deutsche-Bank-Chef war der prominenteste unter den sechs Angeklagten. Er ist der einzige, der auch heute noch einen wichtigen Job in der deutschen Wirtschaft bekleidet. Zwar muss Ackermann nicht im Karlsruher Gerichtssaal erscheinen, trotzdem wird er im Mittelpunkt stehen. Von den Abfindungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro, die nach der Übernahme durch Vodafone im Frühjahr 2000 bei Mannesmann gezahlt wurden, hat der Banker keinen Cent bekommen. Aber er hat die Entscheidung im Aufsichtsrat vorangetrieben. Dieses Votum gilt als kritisch. Weshalb Bundesanwalt Kay Nehm die Revision beim BGH befürwortet.

Sollte die Revision Erfolg haben und das Verfahren neu aufgerollt werden, fordern Anlegerschützer Konsequenzen bei der Deutschen Bank: „Herr Ackermann sollte dann umgehend zurücktreten“, sagte Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem Tagesspiegel. Der Vorstandssprecher der größten deutschen Bank sei „nicht mehr haltbar“, wenn die BGH-Richter den Fall Mannesmann an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. „Das wäre ein zu deutlicher Hinweise darauf, dass der BGH Untreue für möglich hält“, sagte DSW-Sprecher Kurz.

R.Obertreis, H.Mortsiefer

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