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Die Macht im Tower. Fluglotsen, wie hier in Frankfurt am Main, stehen unter enormen Druck der Öffentlichkeit. Gestern gaben sie kurz nach, wollen aber weiterstreiten. Foto: dapd

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Wirtschaft: Ärger im Anflug

Die Fluglotsen sagen ihren Streik in letzter Minute ab. Ein Signal zum Kompromiss ist das nicht. Schon heute geht der Streit weiter

Berlin - Die Konfliktparteien hatten sich schon auf eine Nachtsitzung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht eingestellt, da zog der Vorstand der Fluglotsengewerkschaft GdF am Mittwochabend kurz vor 21 Uhr die Notbremse und sagte den für heute ab 6 Uhr geplanten Streik ab. Ein Sprecher der Gewerkschaft erklärte, man wolle „Rücksicht auf die Passagiere nehmen“, da erst in der Nacht mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen sei. Markus Siebers, Tarifvorstand der GdF ergänzte, man wolle für Fluggesellschaften, Passagiere und Mitarbeiter „Rechtssicherheit“ schaffen. Die Gewerkschaft behielt sich aber vor, weiter vor Gericht für ihren Streik zu streiten. Theoretisch könnte es also am morgigen Freitag zu einem Streik kommen.

Politik und Wirtschaft hatten seit Montag enormen Druck auf die Nischengewerkschaft ausgeübt. Da hatte die GdF verkündet, dass sich 96 Prozent ihrer Mitglieder in einer Urabstimmung für einen Streik ausgesprochen haben. Diesen Ausstand setzte sie für den heutigen Donnerstag an. Erstmals in ihrer Geschichte wollte die GdF den gesamten Luftraum über Deutschland lahmlegen. Sämtliche Tourismusverbände und der Verband der Flugwirtschaft BDL protestierten scharf. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) fasste die Kritik so zusammen: „Sich ausgerechnet hier eine Hauptferienreisewoche herauszupicken, um einen solchen Streik durchzuführen, das ist eine Aktion auf dem Rücken vieler Urlauber.“

Doch die Gewerkschaft blieb hart – auch als ihre Tarifpartnerin, die Deutsche Flugsicherung DFS, das Frankfurter Arbeitsgericht anrief, um per Einstweiliger Verfügung den Streik untersagen zu lassen. In der Verhandlung am Nachmittag folgte die Richterin der Antragsbegründung teilweise. Zumindest eine der Forderungen der Fluglotsen in dem Arbeitskampf sei rechtswidrig, stellte sie fest und untersagte den Streik. Allerdings legte die Gewerkschaft umgehend Einspruch ein. Für 21 Uhr 30 wurde eine Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht angesetzt. Nach der vorläufigen Absage des Streiks zog aber die DFS ihren Antrag zurück.

Trotz der Absage hat die Gewerkschaft den Flugverkehr beeinträchtigt. Die größten Fluglinien Lufthansa und Air Berlin hatten bereits einige für heute angesetzte Frühflüge vorverlegt, um einer möglichen Luftraumsperrung auszuweichen. Die DFS behauptete zudem, dass einige Flieger, die in der Nacht von Flughäfen in Asien starten sollten, gar nicht nicht abheben würden. Weil ja unklar sei, ob sie an diesem Morgen in Deutschland würden landen können. Die Angaben wies ein Lufthansa-Sprecher aber zurück.

Gleichwohl hatten alle Airlines und Flughäfen bereits Notflugpläne ausgearbeitet. Die Berliner Flughäfen wollten Service-Teams bereitstellen, die Speisen und Getränke an Gestrandete und Spielzeug an Kinder austeilen sollten. Das könnte frühestens am Freitag nötig werden. Flugreisende sollten in jedem Fall ihre Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter kontaktieren.

Für den Fall, dass das Landesarbeitsgericht den Streik erlaubt, könnte die Flugsicherung von ihrer letzten Möglichkeit Gebrauch machen: Sie müsste die Schlichtung anrufen, welche eine sofortige Friedenspflicht auslösen würde (siehe Infokasten). Als Schlichter hat die DFS bereits den Münchner Rechtsprofessor Volker Rieble ins Gespräch gebracht. Ihr steht in dieser Tarifrunde das Recht zu, eine Person mit dieser Aufgabe zu betrauen, da in der vergangenen Runde die GdF den Schlichter bestimmen durfte. Die GdF äußerte Vorbehalte gegen den 49-Jährigen, der zum Beispiel im Fall der gefeuerten Berliner „Kaiser’s“-Kassiererin Barbara E., genannt Emmely, für Aufsehen sorgte. Rieble bezeichnete die Frau, die zwei von Kunden verlorene Pfandbons zu ihren Gunsten eingelöst haben soll, in einem Aufsatz als „notorische Lügnerin“. Die DGB-Gewerkschaften reizte er zudem mit kontroversen Expertisen zur Zeitarbeit, was die Grundstimmung in einem möglichen Verfahren nicht heben dürfte. mit dpa

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