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Wirtschaft: Air France muß um Milliarden fürchten

BRÜSSEL (tog).Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung der EU-Kommission, die Kapitalspritze der französischen Regierung für Air France in Höhe von 20 Mrd.

BRÜSSEL (tog).Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung der EU-Kommission, die Kapitalspritze der französischen Regierung für Air France in Höhe von 20 Mrd.Franc (rund 6 Mrd.DM) zu genehmigen, für nichtig erklärt.Das Gericht bemängelte in seinem Urteil, daß die EU-Kommission ihre Ausnahmegenehmigung für die Air France-Beihilfe in zwei wesentlichen Punkten nicht ausreichend begründet habe.So habe der für den Beihilfestreit zuständige EU-Verkehrskommissar im Juli 1994 nicht begründet, warum er die Finanzierung des Kaufs von 17 neuen Flugzeugen mit einem Wert von 11,7 Mrd.Franc genehmigt habe.Denn normalerweise gehöre der Neukauf von Flugzeugen zu den normalen Betriebskosten.Zudem habe er nicht ausreichend untersucht, welche Folgen diese Flottenmodernisierung für die Wettbewerbssituation außerhalb Europas auf den Langstreckenrouten habe.

In ihrer ersten Stellungnahme zum EuGH-Urteil wies die EU-Kommission darauf hin, daß mit dem Urteil erster Instanz der Rechtsstreit noch nicht beendet sei und Air France deshalb vorläufig nicht gezwungen sei, die Beihilfe zurückzuzahlen."Wir werden das Urteil eingehend prüfen und gegebenenfalls eine neue Begründung liefern", erklärte in Brüssel die Sprecherin des EU-Verkehrskommissars.Die EU-Wettbewerbsbehörde hat jetzt bis Ende August Zeit, in dem seit 1994 schwebenden Verfahren zu einer neuen Entscheidung zu kommen.

Schon im Juli 1994 waren die Wettbewerbshüter der EU-Kommission zu dem Schluß gekommen, es handle sich bei der Aufstockung des Air-France-Kapitals durch die französische Regierung um eine staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb verfälsche und auf dem Gemeinsamen Markt grundsätzlich nicht erlaubt sei.Dennoch hatte Brüssel damals der staatlichen französischen Fluggesellschaft eine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil Paris gleichzeitig einen Umstrukturierungsplan vorgelegt hatte.Die staatlichen Beihilfen für strukturelle Veränderungen seien, so argumentierte Brüssel damals, mit den Regeln des Gemeinsamen Markts vereinbar.Denn langfristig könne dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wieder hergestellt werden.Außerdem habe sich die französische Regierung bereit erklärt, als Bedingung für eine Genehmigung insgesamt 16 Auflagen einzuhalten.Gegen die Brüsseler Ausnahmegenehmigung klagten 1994 sofort mehrere Konkurrenten von Air France, darunter British Airways, British Midland, SAS und KLM.

Diese nahmen das Urteil des EuGH am Donnerstag mit Genugtuung auf.Die deutsche Lufthansa erklärte, die Entscheidung sei "ein positives Signal" im Interesse des fairen Wettbewerbs.Die SAS sprach von einem "Sieg der Gerechtigkeit".British Airways und British Midlands betonten, das Urteil sei ein klares Signal an andere Fluggesellschaften, "daß ihre Zukunft in privaten Händen und nicht auf der Tasche der Steuerzahler liegt." Die EU-Kommission reagierte ausweichend.Es sei im Spruch des EU-Gerichts keineswegs die Rede davon, daß die Brüsseler Entscheidung in der Sache falsch sei.Man könne der EU-Kommission allenfalls Formfehler vorwerfen, meinte die Brüsseler Sprecherin.Denn lediglich die Begründung sei als unzureichend abgelehnt worden.Der EU-Kommission stünden jetzt "mehrere Optionen" offen.Eine davon sei es, die gleiche Entscheidung neu zu begründen.

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