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Wirtschaft: Airlines: "Den Rückflug muss man im Zweifel selber zahlen"

Sabine Fischer ist Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg Frau Fischer, Swissair ist pleite; Sabena steht vor dem Konkurs und LTU befindet sich in akuten Finanznöten. Die Kundschaft ist verunsichert.

Sabine Fischer ist Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg

Frau Fischer, Swissair ist pleite; Sabena steht vor dem Konkurs und LTU befindet sich in akuten Finanznöten. Die Kundschaft ist verunsichert. Wie sind die Kunden von Reiseunternehmen vor Folgen einer Pleite geschützt?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist aus dem Schneider. Der Kunde ist durch das Reisevertragsrecht gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters geschützt. Es drohen ihm nur dann finanzielle Ausfälle, wenn der Reiseveranstalter nicht oder nicht ausreichend versichert war.

Gilt das auch für Airline-Kunden?

So uneingeschränkt nicht. Grundsätzlich gibt es hier keinen gesetzlichen Insolvenzschutz. Hat man aber im Rahmen einer Pauschalreise einen Flug gebucht, gilt auch hier der gleiche Schutz. Man muss sich keine Sorgen machen, wenn der Reiseveranstalter korrekt versichert war.

Und was droht Einzelreisenden, also denjenigen, die einzelne Tickets erworben haben?

Im Falle eines Konkurses oder akuter Zahlungsunfähigkeit einer Airline risikieren die Kunden einen finanziellen Verlust. Das Ausmaß des individuellen Verlustes richtet sich nach der vorhandenen Konkursmasse. Nach der deutschen Konkursordnung gibt es bevorrechtigte Forderungen, das heißt eine bestimmte Gläubigerrangfolge. Demnach werden zunächst die Ansprüche der Banken, der Arbeitnehmer und schließlich der Kunden finanziell abgegolten.

Was passiert im Pleitefall, wenn der Kunde schon gebucht und einen Flug angezahlt hat?

Er risikiert den Ausfall seiner Anzahlung. Denn im Ernstfall muss er seine Forderung erst einmal gegenüber der Firma geltend machen. Bis dann etwas geschieht, vergeht sehr viel Zeit. Dabei kann er nicht einmal sicher sein, ob er überhaupt entschädigt wird oder nicht. Das gilt übrigens auch für Kunden, die ihren Flug bereits komplett bezahlt haben.

Und was ist mit denen, die ihre Reise schon angetreten haben?

Wer nach einer Zwischenlandung erfährt, dass die Fluggesellschaft zahlungsunfähig ist, muss unter Umständen auf eigene Kosten weiter- oder zurückfliegen, es sei denn, ein Konkursverwalter ist bereits eingesetzt, der die Verträge ordnungsgemäß abwickelt. Auch Urlauber, die vor dem Rückflug vom Konkurs ihrer Airline überrascht werden, müssen ein neues Ticket aus eigener Tasche bezahlen.

Und wie ist es mit Fluggesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben?

In einem solchen Fall wird es noch komplizierter, an sein Geld zu kommen. Schon allein deswegen, weil auch im Ausland, am Sitz der Gesellschaft, Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Frau Fischer[Swissair ist pleite; Sabena steht vo]

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