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Wirtschaft: Aktiengesellschaften: Neue Regeln für die AG

Dass die Erwartungen internationaler Finanzmärkte jetzt auch in Deutschland Früchte tragen, wird immer greifbarer. Die Justizministerin hat in Berlin die Kommission "Corporate Governance" eingesetzt.

Dass die Erwartungen internationaler Finanzmärkte jetzt auch in Deutschland Früchte tragen, wird immer greifbarer. Die Justizministerin hat in Berlin die Kommission "Corporate Governance" eingesetzt. Sie soll unter Vorsitz von Gerhard Cromme, dem Vorstandsvorsitzenden der Thyssen-Krupp AG, Verhaltensregeln für die Führung und Kontrolle börsennotierter Unternehmen hierzulande erarbeiten. Standards für die Arbeit von Aufsichtsräten und Vorständen, für die Informationspflichten gegenüber Aktionären und für die Stellung von Abschlussprüfern werden dadurch praxisnah festgelegt. Ein Gesetzesentwurf soll Anfang 2002 folgen.

Bereits im vergangenen Jahr richtete die Bundesregierung eine Kommission mit 23 Experten aus Unternehmen, Politik und Beratern ein. Der Bericht unter Vorsitz von Professor Baums von der Universität Frankfurt am Main liegt nun vor und zeigt die Vorgaben für die Kommission.

So wird der Kodex Mindeststandards zum Beispiel für Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat festlegen. Denn bislang bestehen dafür keine Regeln. In Zukunft soll mehr Transparenz für die Aktionäre bestehen. Abweichungen vom Kodex müssen die Gesellschaften erklären (comply or explain).

Ein weiterer Kernpunkt ist die Professionalisierung von Aufsichtsräten. So sollen Anforderungen und Eignung der Mitglieder eines Aufsichtsrats bestimmt werden. Heute bestehen auch dafür keine Standards. Damit sollen in Zukunft reine Gefälligkeitsmandate vermieden werden. Auch die maximale Zahl der Mandate könnte sinken - von derzeit zehn auf fünf. Kontrolle erfordert Information. Bei zahlreichen Aktiengesellschaften, insbesondere im Bereich der new economy, hat dies nicht funktioniert. Die Information des Aufsichtsrats hat daher künftig rechtzeitig vor den Sitzungen und schriftlich zu erfolgen. Mandate bei konkurrierenden Unternehmen sollen nicht mehr übernommen werden. Verschärft werden soll auch die Haftung bei Überwachungsverschulden.

In deutschen Aktiengesellschaften ist es üblich, dass Vorstände nach Ablauf ihres Mandates in den Aufsichtsrat wechseln. So beispielsweise der langjährige Vorstandsvorsitzende Piëch von VW, der zum April 2002 den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt. Dann kontrolliert er die zuvor von ihm selbst getroffenen Entscheidungen. Auch dies kritisiert der Bericht.

Ebenso soll die Durchführung der Hauptversammlung vereinfacht werden - unter anderem durch die virtuelle Hauptversammlung. Dazu soll ein elektronischer Nachweis der Aktionärseigenschaft reichen. An der Versammlung können Aktionäre dann per Internet teilnehmen. Aufsichtsräte könnten per Videokonferenz zugeschaltet werden. Darüber hinaus sollen ausschweifende und schon im Vorfeld beantwortete Fragen nicht mehr zulässig sein. Das Rede- und Auskunftsrecht kann zeitlich begrenzt werden.

Klagen nur mit Erfolgsaussicht

In der Praxis häufen sich Klagen von Miniaktionären. Durch Gerichtsverfahren werden so oft wichtige Strukturentscheidungen blockiert. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein. Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Klagezulassungsverfahrens. Nur Beanstandungen mit hinreichender Erfolgsaussicht würden danach zugelassen werden. Gleichzeitig werden aber auch die Rechte von Aktionären gestärkt. So können Vorstände und Aufsichtsräte bereits bei grob fahrlässiger Falschinformation des Kapitalmarktes in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sind die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat offen zu legen.

Der vielleicht wichtigste Neuerungsvorschlag ist die Einführung eines zentralen deutschen Unternehmensregisters mit Computerzugang. Die papiergebundenen Handelsregister mit oft monatelangen Bearbeitungszeiten gelten heute als ein echter Standortnachteil für deutsche Unternehmen. Die Einrichtung eines zentralen Zugangsportals für Handelsregister und Aufsichtsamt für den Wertpapierhandel wäre ein großer Fortschritt. Andere Länder wie etwa Schweden gewähren eine Firmenauskunft schon heute per PC in Minuten - auf Wunsch auch in deutsch oder englisch.

Thomas Kaiser-Stockmann

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