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Wirtschaft: Aktienrechtsreform soll Finanzplatz interessanter machen

Kabinett beschließt Gesetzentwurf / Mehr Kontrollmöglichkeiten für Aufsichtsräte BONN (wei).Die Bundesregierung hat am Donnerstag die Reform des Aktienrechts beschlossen.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf / Mehr Kontrollmöglichkeiten für Aufsichtsräte

BONN (wei).Die Bundesregierung hat am Donnerstag die Reform des Aktienrechts beschlossen.Sie soll die Rechte der Aktionäre stärken und ihren Schutz auf den international üblichen Standard bringen.Angesichts der Verflechtung der Finanzmärkte stehe Deutschland unter einem wachsenden Druck der Investoren, sagte Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig nach der Kabinettssitzung.Die Koalition ziehe mit dem "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) auch die Konsequenzen aus den jüngsten Großpleiten wie beim Bremer Vulkan oder der Metallgesellschaft. Mit Blick auf die Währungsunion beschloß das Kabinett, die Einführung von sogenannten Stückaktien ohne Nennwert zu ermöglichen. Beide Gesetze werden dem Parlament zugeleitet und sollen noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.Dort hat die SPD bereits einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.Der Bundesrat will darüber hinaus am heutigen Freitag einen Vorschlag von Rheinland-Pfalz mit einer weitergehenden Begrenzung der Aufsichtsratsmandate beschließen.Nach dem Entwurf der Regierung soll es bei den heute möglichen zehn Mandaten bleiben, die eine Person auf sich vereinigen darf.Der Vorsitz soll aber künftig doppelt gezählt werden.Die Aktionäre müssen außerdem vor der Bestellung der Aufsichtsräte über andere Mandate der Kandidaten informiert werden.Der Aufsichtsrat muß künftig mindestens vier Mal im Jahr zusammenkommen. Mit dem Gesetzentwurf verzichtet die Regierung auf ihr ursprüngliches Ziel, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder zu halbieren.Dies sei zwar nötig, um die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsgremien zu erhöhen, räumt der Justizminister ein, gegen den massiven Widerstand der Gewerkschaften aber nicht durchsetzbar gewesen.Aufgeben mußte die Regierung auch ihre Absicht, die Höchststimmrechte bei VW zu begrenzen.Hier kamen die Einwände aus Niedersachsen.Grundsätzlich ist vorgesehen, Mehrfachstimmrechte in fünf und Höchststimmrechte in zwei Jahren auslaufen zu lassen. Erhebliche Einschränkungen bringt das Gesetz für die Ausübung des Depotstimmrechtes durch die Kreditinstitute.Die Banken dürfen allgemeine Stimmrechte ihrer Depotkunden nur noch wahrnehmen, wenn ihre eigenen Stimmrechte auf der Hauptversammlung fünf Prozent nicht übersteigen.Sie müssen ihre Kunden auf alternative Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung, insbesondere die Einzelweisung zu bestimmten Punkten der Tagesordnung aufmerksam machen.Den Aktionären wird es durch das KonTraG erleichtert, Schadenersatzansprüche gegenüber Mitgliedern der Gesellschaftsorgane durchzusetzen.

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