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Wirtschaft: Aktienrückkauf - ein Bonbon für Aktionäre

BERLIN .Nicht immer gehören die Berliner Unternehmen zu den Trendsettern.

BERLIN .Nicht immer gehören die Berliner Unternehmen zu den Trendsettern.Schering macht da manches Mal die rühmliche Ausnahme.So gaben die Weddinger am Mittwoch bekannt, daß sie beginnend am 12.November eigene Aktien bis zu nominal 34 Mill.DM zurückkaufen wollen.

Das Recht, eigene Aktien zurückzukaufen, gibt es in der Bundesrepublik seit dem 1.Mai 1998.Bis zu diesem Datum durften eigene Papiere nur zurückgekauft werden, um sie als Belegschaftsaktien weiterzugeben oder schweren Schaden von dem Unternehmen abzuwenden.Nach dem neuen Recht muß die Hauptversammlung den Vorstand dazu durch einen sogenannten Vorratsbeschluß ermächtigen.Die Ermächtigung darf für nicht mehr als 18 Monate gelten.Inzwischen haben sich über 50 deutsche Firmen von der jeweiligen Aktionärsversammlung dieses Recht einräumen lassen.Für den Erwerb eigener Aktien dürfen nur Gewinnrücklagen, keinesfalls aber das Grundkapital der Firmen eingesetzt werden.Zudem ist bei zehn Prozent Schluß.Einen größeren Anteil eigener Aktien darf das Unternehmen nicht halten.Ein Handel mit den eigenen Papieren ist untersagt.

Alle diese Einschränkungen sind die Reaktion auf die schwerwiegenden Bedenken, der Gegner des Aktienrückkaufs.Schließlich hat man in der Bundesrepublik noch die Krise von 1921 bis 1931 in Erinnerung.Durch den Rückkauf eigener Aktien schmolz damals die sowieso schon dünne Kapitaldecke vieler deutscher Unternehmen.Aber auch die aktuelle Entwicklung berührt den Aktienrückkauf nachhaltig.Was in den USA schon lange üblich ist, hält nun auch in der Bundesrepublik Einzug: Mehr und mehr erhalten die Top-Manager einen Teil ihres Gehaltes in Form von Aktienoptionen.Dies aber kann zu Interessenkonflikten führen, denn die Manager müßten ein klares Interesse an steigenden Kursen haben, was in der Regel ja auch dem der Aktionäre entspricht.Nur sollte ein steigender Kurs nicht allein über Rückkäufe erreicht werden.In den USA schreibt aus diesem Grunde die Börsenaufsicht vor, daß Rückkäufe nur getätigt werden dürfen, wenn der momentane Kurstrend sowieso schon nach oben zeigt.

Für einen Aktienrückkauf kann es auf Seiten des Unternehmens mehrere Gründe geben.So kann eine AG versuchen, sich durch Aktienrückkauf vor feindlichen Übernahmen zu schützen.Dies ist gerade für Schering von Interesse, wird der Pharmakonzern doch immer wieder als Übernahmekandidat gehandelt.Desweiteren läßt sich Liquidität in Kernbereichen des Geschäfts anlegen.Dahinter steht der Gedanke, daß das überschüssige Kapital besser an die Aktionäre zurückgezahlt werden sollte, wenn keine renditeträchtigen Investitionen winken.

Wichtig zu wissen: Wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung aus? Schering geht davon aus, daß der Erwerb eigener Aktien sowohl für das Unternehmen, als auch für die Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen, steuerneutral behandelt wird.Für die Anteilseigner ist dies nach dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich der Fall, allerdings gilt hier, wie bei jedem Anteilsverkauf, die sogenannte Spekulationsfrist von derzeit sechs Monaten.

DANIEL RHEE-PIENING

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