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Wirtschaft: Aktionärsrechte in Europa noch unterschiedlich

FRANKFURT(MAIN) (ro).Wenige Tage vor dem Start des Euro kann von harmonisierten Anlegerrechten in Euroland keine Rede sein.

FRANKFURT(MAIN) (ro).Wenige Tage vor dem Start des Euro kann von harmonisierten Anlegerrechten in Euroland keine Rede sein."Davon sind wir noch ganz weit entfernt", sagt auch Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).Bestehende "erhebliche Erschwernisse" für Aktionäre bei der Ausübung ihrer Interessen im Ausland müßten schnellstens beseitigt werden.Zumal viele ausländische Aktiengesellschaften in Deutschland billiges Kapital aufnehmen, in der Hoffnung, daß dies dann in den Hauptversammlungen kaum vertreten ist und Probleme bereiten kann.Im Vergleich zu den anderen Euro-Staaten genießen Aktionäre in Deutschland noch die größten Rechte.Dies belegt die DSW mit einer breit angelegten Untersuchung in allen 15 EU-Staaten.

Hocker warnt wegen eingeschränkter Anlegerrechte zwar nicht vor dem Kauf europäischer Aktien.Aber er plädiert schon dafür, diesen Aspekt bei Engagements auch in Erwägung zu ziehen.Zu den Hindernissen, die dringend beseitigt werden müssen, zählt Hocker die in manchen Ländern extrem knappen Einladungsfristen zu Aktionärsversammlungen.In Dänemark etwa liegt sie bei nur einer Woche.Ein Monat wie in Deutschland sollte wohl Standard sein.Auch die Mindestpräsenz für die Beschlußfähigkeit von Hauptversammlungen sollte möglichst niedrig gehalten werden.Zwei Aktionäre sind dafür genug, sagt Hocker.Bei Fiat und Generali in Italien gab es 1997 gleich drei Hauptversammlungen, nachdem die ersten beiden Treffen wegen unzureichender Quoten für nicht beschlußfähig erklärt worden waren.Sowohl für die Information der Aktionäre als auch für die Stimmrechtsausübung drängt die DSW auf Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer Medien, um weite Anreisen zu vermeiden.

Generell wird nach Erkenntnissen der DSW der Grundsatz "Eine Aktie - Eine Stimme" in den meisten EU-Ländern beachtet.Immer noch aber gäbe es gesetzliche Möglichkeiten, das Stimmrecht einzuschränken.Nach der Neufassung des Kontroll- und Transparenzgesetzes (KontraG) vom Frühjahr dieses Jahres, das Stimmrechtsbeschränkungen ausschließt, setze Deutschland europaweit neue Standards.Daran sollte sich nach Ansicht der DSW die gesamte EU orientieren.Für Hocker kann es auch nicht sein, daß es Beschränkungen für die Stimmrechtsvertretung des Aktionärs auf Hauptversammlungen gibt.Die DSW jedenfalls wird in Bonn und Brüssel ihre Wünsche vortragen, um das Niveau der Aktionärsrechte dem Standard der neuen Währung zumindest annährend anzupassen.

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