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ALLES KLAR?: ALLES KLAR?

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter hat zur Gebäude- und Wohnungszählung von Holger Zuck (Stuttgart), einem Experten für Öffentliches Recht und Verfassungsrecht, ein Gutachten anfertigen lassen, das die entscheidenden Fragen anspricht: Zuck sieht keine Bedenken aus verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Gründen. Eigentümer, die nicht angeschrieben werden, müssen von sich aus nichts unternehmen.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter hat zur Gebäude- und Wohnungszählung von Holger Zuck (Stuttgart), einem Experten für Öffentliches Recht und Verfassungsrecht, ein Gutachten anfertigen lassen, das die entscheidenden Fragen anspricht: Zuck sieht keine Bedenken aus verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Gründen.

Eigentümer, die nicht angeschrieben werden, müssen von sich aus nichts

unternehmen. Insbesondere bei Eigentumswohnungen ist es möglich, dass der Verwalter den Fragebogen erhalten hat. Prinzipiell muss jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Wohnraum Auskunft geben. In bestimmten Ausnahmesituationen muss der Befragte die Angaben nicht selbst auf dem Fragebogen notieren. Dies sind zum Beispiel

ältere Personen
, die aufgrund möglicher Gebrechlichkeit den Fragebogen nicht selbst ausfüllen können. In diesen Fällen wird empfohlen, sich an das

Statistische Amt des entsprechenden Landes zu wenden.Tsp

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