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Wirtschaft: Allianz-Kunden können auf Nachschlag hoffen

Berlin - Kunden der Allianz Lebensversicherung können sich womöglich auf Nachzahlungen des Versicherungsunternehmens freuen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen: 2 U 138/10) hat Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, für intransparent und unwirksam erklärt.

Berlin - Kunden der Allianz Lebensversicherung können sich womöglich auf Nachzahlungen des Versicherungsunternehmens freuen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen: 2 U 138/10) hat Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, für intransparent und unwirksam erklärt. Das teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die gegen die Allianz geklagt hatte. Aufgrund des Urteils ergeben sich nach Einschätzung der Verbraucherschützer für Millionen von Ex-Kunden Ansprüche auf „Nachschlag“ wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Beitragsfrei gestellte Policen müssten neu berechnet werden; die beitragsfreie Versicherungssumme müsse sich erhöhen. Die Allianz hält die Klauseln für rechtens und will zunächst keine Nachzahlung gewähren. Der von der Verbraucherzentrale Hamburg geschätzte Nachschlag von zwei Milliarden Euro sei „viel zu hoch“, sagte ein Allianz-Sprecher.Tsp

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