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So teuer? Kunden sollten ihre Abrechnung genau kontrollieren. Einige Betrüger nutzen die Gutgläubigkeit der Kunden aus.

© dpa

Wirtschaft: Alte Rechnungen

Wie aus 1,51 Euro für eine Telefonauskunft plötzlich 37,66 Euro werden. Viele Verbraucher zahlen, ohne dass sie das tun müssten

Kürzlich bekam Ralf Lange (Name von der Redaktion geändert) Post vom Anwalt. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Bussek und Mengede informierte ihn darüber, dass noch eine Telefonrechnung offen ist. Für 1,51 Euro soll Lange die Dienste der Telefonauskunft Telegate genutzt haben – im September 2006! Inzwischen sind Anwaltskosten und Mahngebühren hinzugekommen, statt 1,51 Euro soll der Berliner nun 37,66 Euro zahlen. Die Anwaltskanzlei handelt dabei im Auftrag des Inkassounternehmens Nexnet, das Schulden für Telefondrittanbieter eintreibt. So auch für die Telegate AG. „Das Ganze liegt fast fünf Jahre zurück. Ich kann die Forderung jetzt absolut nicht mehr nachvollziehen“, sagt Lange. Und: Eine Mahnung habe er vorher nie erhalten.

Susanne Nowarra von der Berliner Verbraucherzentrale kennt das Problem: „Forderungen, die so alt sind, können vom Verbraucher oft nicht mehr nachvollzogen werden. Viele Menschen bekommen aber schon bei dem Schreiben der Anwaltskanzlei Angst und zahlen lieber“, weiß die Verbraucherschützerin. „Damit lässt sich Geld machen.“ Im Internet gibt es zahlreiche Beiträge über die Anwaltskanzlei Bussek und Mengede und das Inkassounternehmen Nexnet. Auch bei diesen Fällen geht es oft um Forderungen, die Jahre zurückliegen. Aus fünf Euro werden mit Anwaltsgebühren schnell 40 Euro.

Die Firmen setzen offenbar auf die Unwissenheit der Verbraucher. Denn nach drei Jahren setzt die Verjährungsfrist ein, die Forderungen verfallen. Der Kunde kann sich auf die Verjährung berufen und muss nicht mehr zahlen. Nur: Wer das nicht weiß und zahlt, kann sein Geld später nicht zurückfordern. „Die Firmen bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich“, sagt Nowarra. „Grundsätzlich ist es nicht verboten, Uraltforderungen zu erheben.“ Und auch die erhebliche Spanne zwischen der eigentlichen Forderung und dem neuen Gesamtbetrag sei nicht strafbar.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen deshalb, zu prüfen, ob die Verjährungsfrist schon eingesetzt hat. Zudem sollte man alte Telefonrechnungen aufheben, um nachvollziehen zu können, ob die Forderungen von Drittanbietern wirklich berechtigt sind.

Ralf Lange zahlte nicht, sondern rief bei Telegate an. Das Unternehmen konnte sich die Forderung angeblich auch nicht erklären. Hier hieß es, dass die Daten nur 180 Tage gespeichert würden und es nicht mehr nachprüfbar sei, ob und wann der Betrag angefallen sei. Weder Nexnet noch die Anwaltskanzlei Bussek und Mengede wollten sich gegenüber dem Tagesspiegel äußern.

Während das Eintreiben alter Telefonrechnungen nicht verboten ist, haben andere Firmen, die ebenfalls übers Telefon Geld verdienen, den Bereich des rechtlich Erlaubten verlassen. Vor allem die Abzocke mit Gewinnspielen nimmt zu. „Betrüger nutzen in letzter Zeit verstärkt Telefonabrechnungen, um das Geld ihrer Opfer einzuziehen“, sagt Frank Scheulen vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Dabei geraten häufig ältere Menschen in das Visier der Täter. Die Betrüger vertrauen auf die Gutgläubigkeit der Senioren. Die Methoden sind unterschiedlich: Manchmal werden die Opfer darüber informiert, dass sie angeblich bei einem Gewinnspiel gewonnen haben. Um den vermeintlichen Gewinn abzurufen, werden sie auf eine teure Rückrufnummer geleitet. Oder ihnen wird gesagt, dass sie sich von einem Gewinnspielabonnement abmelden können. Rufen die Rentner unter der angegebenen Nummer an, entstehen wieder Kosten. Abgebucht wird das Geld über die Telefonrechnung. „Oft kümmern sich nicht die Senioren um die Rechnungen, sondern deren Kinder. Da kann es passieren, dass gerade kleine Beträge gar nicht auffallen“, berichtet Frank Scheulen.

Nach Angaben des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gab es im vergangenen Jahr bundesweit 80 000 Fälle von unerlaubter Gewinnspielwerbung. Auch der Berliner Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen bekannt. „In einigen Fällen haben sich die Betrüger selbst als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgegeben und die Opfer angeblich vor Betrug gewarnt“, sagt Susanne Nowarra. Im Gespräch fragten sie dann nach der Kontonummer. „Wir als Verbraucherschützer würden aber nie initiativ anrufen“, berichtet Nowarra. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen rät, bei kuriosen Anrufen sofort aufzulegen. Bei Abbuchungen sollten die Betroffenen das Geld sofort zurückbuchen und Strafanzeige stellen.

Anieke Walter

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