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Nicht zu bremsen. Niki Lauda, Ex-Rennfahrer und Ex-Airline-Besitzer, fliegt trotz seiner 62 Jahre regelmäßig selbst. Foto: picture-alliance/dpa

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Wirtschaft: Alter verleiht Flügel

Die Lufthansa darf ihre Piloten nicht mehr mit 60 in Zwangsrente schicken, urteilt der EU-Gerichtshof

Berlin - Niki Lauda ulkte schon vor zweieinhalb Jahren: Jetzt, mit 60 Jahren, sei er dreimal so schnell unterwegs wie früher im Rennwagen. Der dreimalige Formel-1-Weltmeister und Verkehrspilot aus Österreich hat seine eigene Fluglinie Niki zwar mittlerweile an Air Berlin verkauft. Trotzdem kann es Reisenden passieren, dass sie den heute 62-Jährigen noch persönlich im Cockpit eines A319 der Niki antreffen. Schließlich braucht er Praxis, um seine Pilotenlizenz zu halten. Wäre Lauda bei der Lufthansa angestellt, wäre er schon längst im Ruhestand.

Bei der größten europäischen Fluglinie, die rund 4200 Piloten beschäftigt, gilt nämlich eine tariflich vereinbarte Altersgrenze: Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres gehen sie automatisch in den Ruhestand. Um die Einkommenslücke bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren zu schließen, zahlt Lufthansa ein Übergangsgeld. Arbeitgeber und die meisten der in der Vereinigung Cockpit (VC) organisierten Arbeitnehmer waren damit bisher zufrieden. Drei ältere Piloten aber mochten sich nicht von ihrem Traumjob verabschieden und klagten durch alle Instanzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab ihnen nun am Dienstag recht: Diese Regelung sei eine Diskriminierung der Älteren und verstoße gegen europäisches Recht.

Damit haben die Richter kein juristisches Neuland betreten, sondern lediglich auf in den meisten Ländern bestehenden Regeln im Luftverkehr verwiesen, wonach Piloten theoretisch bis zum 65. Lebensjahr fliegen dürfen. Doch Airlines handhaben diese Regelungen sehr unterschiedlich. Selbst innerhalb von Unternehmen ist das nicht einheitlich geregelt: So dürfen die 1250 Piloten im Air-Berlin-Konzern, die einen älteren Air-Berlin-Arbeitsvertrag haben, bis 65 fliegen – wobei das gemeinsame Alter der beiden Piloten auf der Kurz- und Mittelstrecke aber 120 Jahre nicht übersteigen darf. Das heißt: Ist der Pilot über 60, muss er einen jüngeren Kopiloten neben sich sitzen haben. Bei Piloten, die mit der aufgekauften Gesellschaft LTU in den Konzern gekommen sind, gilt indes eine ähnliche Regelung wie bei der Lufthansa. „In der Praxis wird das Urteil aber wohl keine nennenswerten Auswirkungen für uns haben“, sagte eine Air-Berlin-Sprecherin in einer ersten Reaktion.

Bei der Lufthansa will man nach „neuen Lösungen“ suchen. Zunächst werde sich nichts ändern. Erst müsse das Bundesarbeitsgericht das europäische Urteil in nationales Recht umsetzen, teilte der Konzern mit. Auch bei der VC zeigte man sich enttäuscht über das Urteil der Luxemburger Richter. Es gebe „gewichtige Gründe“ für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte VC-Sprecher Jörg Handwerg. Er verwies auf extreme Belastungen im Schichtdienst und bei Nacht-Flügen.

Die Richter könnten nun auch in anderen Branchen Unfrieden stiften, bedenkt man, dass Arbeitgeber und die (überwiegende Mehrheit) der Arbeitnehmer mit der frühen Ruhestandsregelung zufrieden waren. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, sagte etwa Christof Kleimann Frankfurter Arbeitsrechtsexperte der Agentur dpa. „Es wird überall schwierig, wo einfach gesagt wird, ab einem bestimmten Alter unterhalb der Regelaltersgrenze ist Schluss. Er verwies zum Beispiel auf Topmanager. Auch in vielen großen Anwaltskanzleien sei „mit 60 Schluss“.

Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, begrüßte das Urteil. „Diese Entscheidung sollten wir zum Anlass nehmen, Altersgrenzen in Tarifverträgen kritisch zu prüfen“, sagte Lüders und verwies etwa auf Regelungen bei Fluglotsen und dem Kabinenpersonal. Auch seien schon Altersgrenzen bei Gebäudereinigungsfirmen sowie in einem Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs infrage gestellt worden. „Der an das Alter geknüpfte Zwang zum Aufhören ist nicht mehr zeitgemäß. Was wir brauchen, sind flexible Einstiegsmöglichkeiten für den Ruhestand“, sagte Lüders. Tarifverträge, die sich mit Verweis auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf starre Altersgrenzen berufen, müssten überprüft werden.

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