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Wirtschaft: Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz vom 1. August 1996 soll Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen.

Das Altersteilzeitgesetz vom 1. August 1996 soll Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. In Anspruch nehmen können es die Beschäftigten, die älter als 55 Jahre sind und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Im Kern bedeutet Altersteilzeit (siehe Artikel auf dieser Seite) eine Halbierung der Arbeitszeit bei 70 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, gefördert durch einen Zuschuss der Bundesanstalt für Arbeit. Allerdings muss die Stelle ein Arbeitsloser erhalten. Bei beiden – Arbeitnehmern und Arbeitgebern – ist dieses Konzept beliebt: die einen gehen früher in Rente, die anderen können auf diese Weise ihr Personal verjüngen. sök

LEXIKON

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