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Wirtschaft: Altersvorsorge: Banken: Privatvorsorge auch mit Fonds

In die Debatte um die Förderung der Privatvorsorge durch die Rentenreform haben sich am Montag auch die Banken und die Investmentgesellschaften eingemischt. Sie legten in Frankfurt ein auch vom Deutschen Industrie- und Handelstag und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks unterstütztes Vorsorgekonzept vor, mit dem sie offenbar vor allem verhindern wollen, dass die Versicherungsbranche allein das große Geschäft mit der Riesterschen Vorsorge macht.

In die Debatte um die Förderung der Privatvorsorge durch die Rentenreform haben sich am Montag auch die Banken und die Investmentgesellschaften eingemischt. Sie legten in Frankfurt ein auch vom Deutschen Industrie- und Handelstag und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks unterstütztes Vorsorgekonzept vor, mit dem sie offenbar vor allem verhindern wollen, dass die Versicherungsbranche allein das große Geschäft mit der Riesterschen Vorsorge macht.

Nach dessen Rentenkonzept soll das Rentenniveau in den nächsten 30 Jahren auf 64 Prozent gesenkt werden. Die entstehende Versorgungslücke im Alter will Riester durch staatlich geförderte Privatvorsorge schließen, die bis zum Jahre 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommens erreichen soll. Gefördert werden sollen nach den bisherigen Plänen nur Anlageformen, die Gewähr für eine lebenslange Rentenzahlung bieten und als Mindestleistung wenigstens die eingezahlten Beiträge garantieren. Die Förderung von Betriebsrenten soll im wesentlichen auf Direktversicherungen begrenzt werden.

Bliebe es bei diesen derzeit zur Prüfung im Bundesfinanzministerium liegenden Plänen, würden fast ausschließlich die Lebensversicherungen profitieren. Wenn alle Arbeitnehmer vier Prozent ihres Bruttoeinkommens sparen würden, bedeutete dies ein Neugeschäft von über 70 Milliarden Mark für die Assekuranz.

Der Bundesverband der deutschen Banken (BdB) und der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI), spricht sich deshalb in seinem 10-Punkte-Katalog für eine Lockerung der Fördervoraussetzungen aus. So soll die Absicherung des Langlebigrisiko nicht nur durch Abschluss einer Rentenversicherung, sondern auch durch die Vereinbarung einer Investmentrente zum Beispiel auf der Basis der Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) oder durch Umwandlung des Kapitals in einen aktuarisch bewerteten Annuitäten-Plan möglich sein.

Auf eine explizite Garantie der eingezahlten Beiträge soll der Gesetzgeber "zur Erzielung einer besseren Rendite" verzichten, wenn gewährleistet ist, dass die gewählten Vorsorgeprodukte und deren Anbieter einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen und bei der Anlage des Vorsorgekapitals die üblichen Vorsichtsprinzipien wie etwa das Prinzip der Risikostreuung beachtet werden. Bei Niedrigeinkommensbeziehern, die in den Genuss der geplanten Zuschüsse kommen sollen, wünschen sich allerdings auch BdB und BVI eine klar definierte Aufstellung von zulässigen Altersvorsorgeinstrumenten. Dazu sollen neben der privaten Altersrentenversicherung aber auch AS-Investmentrenten und Investment- und Sparpläne gehören, bei denen das angesparte Vermögen in der Rentenphase aufgezehrt wird. Dabei sei der Vorteil von Investmentrenten und Sparplänen, dass der nicht aufgebrauchte Teil des Vermögens im Todesfall vererbt werden könne.

Vor allem im Interesse der Bezieher niedriger Einkommen, deren Spielraum zur Privatvorsorge begrenzt ist, halten BdB und BVI einen gleichberechtigten Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge für erforderlich. Sie müsse sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber attraktiver gestaltet werden. Um dies zu erreichen, sollen die Unverfallbarkeitsfristen im Bereich der traditionellen Leistungszusagensysteme wie Direktzusagen über Pensionsrückstellungen verkürzt werden. Die Unternehmen sollen außerdem das Recht erhalten, statt einer Leistungs- eine reine Beitragszusage zu machen. Dabei trägt das Renditerisiko der Arbeitnehmer. Bei solchen Beitragszusagen sollen die Versicherten sofort oder nach kurzer Zeit Versorgungsansprüche erwerben.

Während die Zusage einer bestimmten Versorgungsleistung im Rahmen der bisherigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung erfolgen soll, regen Banken und Investmentfirmen für Beitragszusagen die Schaffung von Pensionsfonds im Rahmen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften an. Diese Investmentfonds sollen allerdings auch Leistungszusagen machen dürfen. Durch eine solche Betriebsrentenreform könnte der Zugang zur zweiten Säule für alle Arbeitnehmer erleichtert werden. Die Betriebsrente werde auch für kleine und mittlere Betriebe attraktiv, die bislang davor zurückschrecken, meinen BdB und BVI. Als vierte Säule neben Rente, Betriebsrente und Privatvorsorge fordern sie die stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital durch Mitarbeiterkonten.

Würde die Förderung der Privatvorsorge mit einer Betriebsrentenreform verbunden, böten sich gute Chancen die beiden Säulen stärker miteinander zu verbinden. So könnten die Arbeitnehmer zum Erwerb betrieblicher Vorsorgeansprüche vom Recht der Gehaltsumwandlung Gebrauch machen. Grundsätzlich, so BVI und BdB, sollten auch bei der Betriebrente alle Produkte der privaten Altersvorsorge zum Einsatz kommen.

pt

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