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Tim Köhler-Rama ist Autor und Dozent an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Sozialversicherung.

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Altersvorsorge: Warum die Rentenreform ihren Namen nicht verdient

Warum die Politik kein Konzept hat, und nicht bereit ist, die steigenden Kosten der Alterssicherung aufzubringen. Eine Position.

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Rentenpolitik? Soll vor allem ein Anstieg von Altersarmut vermieden werden? Oder soll – wie in den letzten Jahrzehnten – auch künftig mithilfe der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) der Lebensstandard im Alter gesichert werden? Soll die GRV auch in Zukunft die wesentliche Einkommensquelle im Alter darstellen oder soll sie sukzessive abgesenkt werden zu einer Art „Basisrente“? Welche Bedeutung soll die Betriebliche Altersvorsorge haben? Soll sie künftig – wie in der Schweiz seit 1985 – für alle obligatorisch sein?

Über diese Grundfragen besteht in der CDU und SPD Unklarheit und Uneinigkeit. Solange die Parteien sich aber über die Zielsetzung der Rentenpolitik und die Funktion der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht klar sind, solange wird es keine Rentenreform geben, die diesen Namen verdient.

Ohne Vorsorge droht die Altersarmut

Die Idee der letzten großen Rentenreform 2001, mithilfe eines „Mehr-Säulen-Systems“ den Lebensstandard im Alter zu sichern, funktioniert nicht. Hohe Kosten und geringe Renditen im Niedrigzins-Zeitalter, und falsche Anreizwirkungen aufgrund der Anrechnung von Riester-Renten auf die Grundsicherung im Alter führen zu einem geringen Verbreitungsgrad der Zusatzvorsorge. Ein sinkendes Leistungsniveau des einzigen obligatorischen Systems führt in dem derzeitigen Renten-Regime notwendigerweise zu einem steigenden Altersarmutsrisiko.

Obwohl Deutschland altert, und es immer mehr Rentnerinnen und Rentner gibt, ist der Anteil des Lohnes, der für die Altersvorsorge im Rahmen des staatlichen Systems aufgewendet wird, in den letzten 20 Jahren gesunken. Heute liegt der Beitragssatz zur GRV bei 18,7 Prozent. 1996 lag der Beitragssatz bei 19,2 Prozent. Der Anteil der Ausgaben für Alterssicherung am BIP ist ebenfalls gesunken, von 11,2 Prozent im Jahre 2000 auf 10,5 Prozent im Jahre 2013.

Dies zeigt: Deutschland ist bislang nicht bereit, die steigenden Kosten der Alterssicherung in einer alternden Gesellschaft aufzubringen. Ohne ausreichende Vorsorge lässt sich Altersarmut aber nicht verhindern. Diese Vorsorge kann im staatlichen Vorsorgesystem mit Beteiligung der Arbeitgeber oder in privaten Vorsorgesystemen (in der Regel ohne Arbeitgeberbeteiligung) stattfinden. Dabei stellt sich nur immer die Frage: Wer soll für die steigenden Kosten der Alterssicherung aufkommen? Rentenpolitik ist letztlich Verteilungspolitik.

Es fehlt ein rentenpolitisches Konzept

Der Bundesregierung fehlt es bislang an einem rentenpolitischen Konzept. Nach offizieller Lesart soll die GRV auch künftig in Kombination mit der Zusatzvorsorge den Lebensstandard im Alter sichern. Zugleich ist das staatliche Vorsorgesystem selber aber nicht einmal armutsfest ausgestaltet. Darauf weist die OECD seit Jahren besorgt hin: Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente in Deutschland liegt weit unterhalb des OECD-Durchschnitts.

Die künftige Nettoersatzrate, d. h. die Nettorente einer Person, die heute mit 20 Jahren bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, ins Verhältnis gesetzt zum durchschnittlichen Lebenseinkommen, liegt im OECD-Durchschnitt für Geringverdiener bei 75 Prozent. In Deutschland beträgt dieser Wert 42 Prozent.

Von den 34 OECD-Staaten weisen nur Mexiko und Südafrika eine geringere Nettoersatzrate für Geringverdiener aus. Derzeit vermeiden die Regierungsparteien eindeutige Aussagen zu ihren rentenpolitischen Zielsetzungen. Es fehlt ein neues rentenpolitisches Leitbild. Die Politik wird sich entscheiden müssen: Zur Lebensstandardsicherung im Alter braucht es einen (Wieder-)Anstieg des Rentenniveaus und/ oder die Verpflichtung zur privaten Vorsorge. Zur effektiven Armutsvermeidung braucht es mehr Umverteilung. Die rentenpolitische Debatte der nächsten Jahre verspricht spannend zu werden.

Tim Köhler-Rama ist Autor und Dozent an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Sozialversicherung

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