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Ex-Chef Carsten Rodbertus (rechts) musste bereits gehen.

© dpa

Update

Amtsgericht Itzehoe: Insolvenzverfahren für Prokon eröffnet

Das Amtsgericht Itzehoe hat das Insolvenzverfahren gegen eine Prokon-Teilgesellschaft eröffnet. 380 Mitarbeiter sind betroffen.

Der Nervenkrieg für die rund 74 000 Anleger des Windkraftfinanzierers Prokon geht in die nächste Runde. Nach einer gut dreimonatigen Prüfung hat das zuständige Amtsgericht am Firmensitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe formal das Insolvenzverfahren gegen eine Prokon-Teilgesellschaft eröffnet. Die Prokon Regenerative Energien GmbH sei zahlungsunfähig und überschuldet, teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit. Für dieses Unternehmen, das rund 480 der insgesamt 1300 Prokon-Mitarbeiter beschäftigt, bestehe eine „Liquiditätsunterdeckung von rund 95 Prozent“, stellte das Gericht fest. Dort stünden rund 391 Millionen Euro Schulden Mittel in Höhe von 19 Millionen Euro gegenüber.

Andere Gesellschaften des Prokon-Unternehmensgeflechts sind von dem Schritt zunächst nicht betroffen. So gilt etwa die Situation bei der Tochtergesellschaft Prokon Pflanzenöl GmbH in Magdeburg als stabil. Sie peilt mit rund 140 Beschäftigten 2014 einen Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro an. Diese Einschätzung hatte der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin, der sich bisher als vorläufiger Insolvenzverwalter einen Überblick verschaffte, bereits früher angegeben. Penzlin soll das Verfahren nun auch weiter führen. Am heutigen Freitag will er die Öffentlichkeit über seine Pläne informieren. Für den 22. Juli setzte das Gericht in Hamburg eine Gläubigerversammlung an. Dafür wurde eigens eine größere Messehalle angemietet.

Für die Anleger ist die Entwicklung ein kleiner Fortschritt

Für die Gläubiger – in der überwiegenden Mehrheit sind es Privatleute, die so genannte Genussrechte von Prokon halten – ist die Entwicklung ein kleiner Fortschritt. Sie waren seit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens im Januar zur Tatenlosigkeit verdammt und müssen seither um ihre Einlagen bangen. Bisher war rechtlich unklar, ob ihre Genussscheine, dabei handelt es sich um eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe, tatsächlich als Forderung im Sinne der Insolvenzordnung gelten. Das Amtsgericht hat diese Frage immerhin nun bejaht und sich dabei auf mehrere Rechtsgutachten berufen. Das heißt: Nun können die Gläubiger ihre Ansprüche immerhin beim Insolvenzverwalter anmelden. Eile ist aber nicht geboten. Das Gericht setzte die Frist dafür bis zum 15. September.

Insgesamt hatte die 1995 gegründete Prokon-Gruppe mehr als 1,4 Milliarden Euro bei Anlegern eingesammelt und vor allem in Windparks in Deutschland und Polen investiert. Dabei hatte sie in der Werbung stets den Eindruck vermittelt, die Anlage sei absolut sicher. Unternehmensgründer Carsten Rodbertus geriet deshalb über die Jahre immer wieder in Konflikt mit Verbraucherschutzverbänden. Zudem behauptete er mehrfach, eine Hetzkampagne der Medien sei für die Schieflage verantwortlich, in die Prokon kurz vor Weihnachten geraten war. Damals hatten relativ viele Genussrechteinhaber eine Auszahlung beantragt. Prokon fehlten dazu die liquiden Mittel. Rodbertus wurde vor wenigen Wochen von Insolvenzverwalter Penzlin vor die Tür gesetzt, da er angeregt hatte, Unternehmensteile in eine Genossenschaft zu überführen und damit vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.

Wie viel Geld Anleger wiedersehen, ist offen

Ob und wie viel Geld die Anleger wieder ausgezahlt bekommen, ist weiter offen. Das Gericht stellte nun fest, dass das Prokon-Vermögen 1,052 Milliarden Euro beträgt. Um alle Anteilseigner auszubezahlen, fehlten derzeit 474 Millionen Euro. Das liegt in der Größenordnung bisheriger Experteneinschätzungen. Die Mehrheit ging davon aus, dass Prokon-Gläubiger im besten Fall zwischen 40 und 60 Prozent ihrer Einlagen erstattet bekommen könnten. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass es Penzlin gelingt, die Geschäfte weiterer Prokon-Gesellschaften zu stabilisieren beziehungsweise zu verkaufen.

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