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Wirtschaft: Analysten geben sich schärfere Standesregeln

Eigenhandel mit Aktien ist künftig verboten

Frankfurt (Main) (ro). Nach vielen Pleiten und Skandalen, nach der Talfahrt der Aktienkurse und vor allem auch nach fragwürdigen Empfehlungen, die mehr dem eigenen Haus als den Anlegern zu nutzen schienen, ist der Ruf der Analysten mehr als angekratzt. Dagegen will die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse (DVFA), die Standesvereinigung der Analysten, mit einem neuen Kodex angehen. Auf die angeblichen Experten, die zu wissen glauben, wie sich Aktien entwickeln und deshalb Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf aussprechen, soll in Zukunft wieder vertraut werden können.

Kernpunkte des neuen Kodex, der am Mittwoch in Frankfurt vorgestellt wurde: Eigenhandel mit Aktien, die er betreut, ist dem Analysten und seinen Angehörigen verboten. Er muss mögliche Interessenskonflikte in der jeweiligen Studie offen legen und das Papier muss gegengelesen werden. Auch die Weitergabe der Studien an die Medien soll zurückhaltender erfolgen als bisher.

Wer gegen den neuen Kodex verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Verwarnungen und Geldstrafen sind möglich, letztlich auch der Ausschluss aus der Standesvereinigung, was erhebliche berufliche Nachteile zur Folge hat. Allerdings ist bislang noch kein Analyst aus der DVFA – sie hat derzeit rund 1300 Mitglieder – ausgeschlossen worden. Zumal ein Fehlverhalten, wie der Verband einräumt, im Zweifelsfall schwer nachzuweisen ist.

Der Kodex ist Teil von mehreren Maßnahmen, mit denen die DVFA das Vertrauen der Anleger in die Analysten wieder herstellen will. Er ergänzt schon bestehende gesetzliche Vorgaben, die sich allerdings nur auf das Verhalten einzelner Banken beziehen, bei denen die Analysten arbeiten. Für den einzelnen Analysten selbst gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Jetzt soll er direkt in die Verantwortung genommen werden, wie DVFAVorstandssprecher Fritz Rau betont. Die Bank soll dem Analysten künftig ermöglichen, dass er den DVFA-Kodex einhalten kann. Er soll also unabhängig von anderen Abteilungen der Bank arbeiten können, etwa wenn es zum Unternehmen, das er betreut, auch eine Kreditbeziehung gibt.

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