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Wirtschaft: Andere Vorschriften für Finanzdienstleister

BERLIN (dr).Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat am 11.

BERLIN (dr).Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat am 11.November die Änderung und Ergänzung über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute im Bundesanzeiger bekannt gemacht.Sie treten mit Wirkung vom 1.Oktober 1998 in Kraft.Kernstück ist der neue Grundsatz 1, der an die EU-Gesetze anzupassen war.Der Grundsatz 1a wird gleichzeitig gestrichen.Mit den neuen Vorschriften werden von 1998 an auch Finanzdienstleistungsinstitute, die Eigenhandel betreiben, sowie die Anlagevermittler, Abschlußvermittler und Finanzportfolioverwalter, die befugt sind, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren an Kunden zu verschaffen oder die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, unter die Solvenzaufsicht des Berliner Amtes einbezogen.Die Aufsicht dient in erster Linie dem Schutz der Vermögen der Kunden.Vorausgegangen waren der Änderung umfangreiche Abstimmungen und mehrere Aussprachen mit den Spitzenverbänden der Kreditinstitute und den Verbänden der Finanzdienstleistungsinstitute, teilte das Amt am Dienstag mit.

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