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Die Puppe "My Friend Cayla", aufgenommen 2014 in einem Spielzeuggeschäft in London.

© AFP/ LEON NEAL

Angebliche Spion-Puppe "Cayla": Hersteller wehrt sich gegen amtlichen Zerstörungsaufruf

Spitzel im Kinderzimmer? Nachdem die Bundesnetzagentur Eltern dazu aufgerufen hat, Puppe Cayla zu vernichten, reagiert jetzt deren Herstellerfirma Vivid.

Von Maris Hubschmid

Das Unternehmen weist den Vorwurf, es handele sich um ein getarntes Abhörgerät, zurück. „Es gibt keinen Anlass, die Puppe zu zerstören“, betont der Hersteller. Ein Verbot entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Die Behörde hatte Händler angewiesen, "Cayla" aus dem Sortiment zu nehmen und auch den Besitz für strafbar erklärt.

Die „intelligente“ Puppe funktioniert über eine App, die Daten kabellos aus dem Internet abruft und auch dazulernt, indem sie speichert, was man ihr erzählt. Sämtliche Informationen leitet sie unmittelbar an eine Firma in den USA weiter. Das Gefährliche an "Cayla" sei, dass nicht jeder wisse, dass sich hinter den großen blauen Augen und Puppenkleidern Kamera und Mikrofon verstecken, urteilte die Bundesnetzagentur. Eine Überwachungskamera ist in Deutschland legal, weil jeder erkennen kann, welchen Zweck sie verfolgt. Eine Krawattennadel mit integrierter Kamera à la James Bond dagegen ist illegal, weil sie Abhörtechnik tarnt – wie "Cayla" eben auch.

Die "smarte" Puppe "Cayla": Der Hersteller weist den Vorwurf zurück, das Spielzeug könne Kinder ausspitzeln.
Die "smarte" Puppe "Cayla": Der Hersteller weist den Vorwurf zurück, das Spielzeug könne Kinder ausspitzeln.

© Promo

Das Gesetz definiere einen Verstoß so, dass ein Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt sein müsse, „das nicht-öffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören“, hält Vivid dagegen. Das sei bei "Cayla" eindeutig nicht der Zweck. Die Firma, die in Europa Millionen "Caylas" verkauft haben soll, will darum klagen.

Derweil überprüft die Behörde weitere Produkte. „Nicht jedes sprechende Spielzeug ist gefährlich“, stellt ein Sprecher klar. Verbraucherschützer hatten in der Vergangenheit auch vor "Caylas "Konkurrentin „Hello Barbie“ gewarnt. Die nimmt allerdings nur auf, wenn man einen Knopf gedrückt hält, und ist rechtlich deshalb vermutlich nicht als Spionageanlage einzustufen. Sowohl bei ihr und "Cayla", als auch beim Mini-Roboter „i-Que“, der ebenfalls aus dem Hause Vivid stammt, könnten Dritte sich jedoch mittels eines Mobiltelefons in das Produkt einhacken, warnt der europäische Verbraucherverband Beuc. Fremde könnten so mithören oder durch das Spielzeug zu den Kindern sprechen.

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