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Wirtschaft: Anklage gegen Wiedeking Ex-Porsche-Chef muss mit Strafprozess rechnen

Stuttgart - Für Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wird es ernst: Rund vier Jahre nach dem gescheiterten Übernahmeversuch bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den 60-Jährigen wegen Aktienkursmanipulation erhoben. Damit muss sich Wiedeking erstmals ernsthaft mit dem Gedanken an einen Strafprozess anfreunden.

Stuttgart - Für Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wird es ernst: Rund vier Jahre nach dem gescheiterten Übernahmeversuch bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den 60-Jährigen wegen Aktienkursmanipulation erhoben. Damit muss sich Wiedeking erstmals ernsthaft mit dem Gedanken an einen Strafprozess anfreunden.

Die Ermittlungsbehörde klagte auch Wiedekings damaligen Porsche-Finanzchef Holger Härter an, der sich aktuell schon wegen Kreditbetrugs vor dem Landgericht Stuttgart verantworten muss. Ob das Duo wegen der Manipulationsvorwürfe tatsächlich in einem gemeinsamen Prozess vor den Richter muss, entscheidet das Landgericht Anfang 2013. Wiedeking und Härter wiesen die Vorwürfe über ihre Anwälte in einer gemeinsamen Stellungnahme als haltlos zurück.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die früheren Vorstände beim Angriff von Porsche auf VW 2008/2009 Anleger und Finanzwelt täuschten. „Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in von ihnen im Jahr 2008 veranlassten öffentlichen Erklärungen des Unternehmens in Bezug auf den Beteiligungserwerb an der Volkswagen AG unrichtige Angaben gemacht zu haben“, teilte die Behörde mit. Konkret soll das so abgelaufen sein: Während die Porsche-Chefs zwischen Frühling und Herbst 2008 mindestens fünfmal gegenüber der Finanzwelt dementierten, bei VW nach der Macht greifen zu wollen, hätten sie heimlich eben genau jenen Plan vorangetrieben.

Wiedeking und Härter standen bis zur aktuellen Entscheidung für eine Anklage jahrelang im Fokus der Ermittler – von den anfänglichen Anschuldigungen ist inzwischen aber vieles fallen gelassen worden. So hatte es zunächst Vorwürfe wegen zweierlei Straftatbestände möglicher Marktmanipulation gegeben, wovon einer im Frühling 2011 fallen gelassen wurde. Auch den bisher aufrechterhaltenen Vorwurf der Untreue klagt die Staatsanwaltschaft nun doch nicht an. dpa

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