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ANLEGER Frage: An Eva Bell Verbraucherzentrale Berlin

Erstattet die Bank Kreditgebühren?

Die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren ist nach einem kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden möglich. Welche Gebühren sind gemeint? Und was muss ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?

Das Oberlandesgericht Dresden stellt sich auf die Seite der Verbraucher. Für die Bearbeitung von Kreditanträgen wird vielfach eine eigene Gebühr erhoben. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Dresden (Az.: 8 U 562/11) ist die Bearbeitung des Kreditantrages jedoch keine Leistung für den Kunden. Vielmehr erfolgt die Ausarbeitung eines Kreditvertrages wie auch die Bonitätsprüfung im eigenen Interesse der Kreditgeber und gehört somit zu den sogenannten vertraglichen Nebenpflichten. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einer Reihe von anderen instanzgerichtlichen Urteilen. Die verbraucherfreundliche Rechtsauslegung verdichtet sich also.

Auch wenn nun einige Banken und Sparkassen diese Urteile anerkennen und Gebühren erstatten: Einige größere Banken weigern sich nach wie vor. Als Begründung ist zu lesen, dass es sich um eine „individuelle Vertragsvereinbarung“, nicht aber um eine „allgemeine Vertragsbedingung“ handele. Dann folgt der Hinweis darauf, dass eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit entsprechender Leitwirkung für andere Gerichte fehle. Aber gerade diese Tragweite suchen Banken zu vermeiden, indem sie die Revision zurücknehmen, so auch im vorliegenden Fall. Dieses Manöver trägt nicht dazu bei, das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Verbraucher in die Banken zu stärken. Denn nun muss jeder Verbraucher, dessen Entschädigungsanspruch abgelehnt wird, eine weitere Einzelklage mit entsprechendem Prozesskostenrisiko führen.

Bankkunden, die bei Verbraucherdarlehen Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, sollten diese dennoch zurückfordern. In einem entsprechenden Schreiben – Kopie für die Akten bitte nicht vergessen – sollten neben der Bearbeitungsgebühr auch eine Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden. Ein Hinweis auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung kann in diesem Zusammenhang übrigens nicht schaden. Für die Erstattung sollte der Bank eine Frist gesetzt werden. Wir empfehlen drei Wochen.

Nicht unwichtig ist die Frage der Verjährung der Rückforderungsansprüche, die in der Rechtsprechung noch nicht endgültig geklärt ist. Hier sind aber zumindest diejenigen auf der sicheren Seite, die ihre Verträge ab Januar 2009 abgeschlossen haben: Sie können die Ansprüche noch bis zum 31. Dezember 2012 geltend machen.

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An Eva Bell

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