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ANLEGER Frage: An Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Provisionen offenlegen?

Es ist bekannt, dass Finanzberater Provisionen erhalten. Wie kann ich herausfinden, wie viel Geld mein Berater dafür bekommt, dass er mir ein Produkt empfiehlt? 

Provisionen, auch „Kickbacks“ genannt, sind gängige Vertriebsanreize für Finanzprodukte. Für den Berater, der die Geldanlage empfiehlt, kann daraus ein erheblicher Interessenkonflikt entstehen, wenn er nicht das Anlageziel des Kunden, sondern vor allem die Höhe seiner Provision im Auge hat. Weil die Provision letztendlich vom Anleger bezahlt wird, belastet sie zudem den Anlageerfolg.

Die Rechtsprechung verpflichtet deshalb inzwischen die Banken dazu, bei der Anlageberatung Provisionen und Rückvergütungen ungefragt offenzulegen, damit der Kunde diese Information bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Anders sieht der Bundesgerichtshof (BGH) das in einer im März veröffentlichten Entscheidung für freie, also nicht bankgebundene Finanzvermittler. Hier müsse der Anleger, der ja für die Beratung nichts zahle, damit rechnen, dass der Vermittler eine Vertriebsprovision erhalte. Ein Vertrauensverhältnis, wie es in einer dauerhaften Kundenbeziehung zu einer Bank besteht, sieht der Bundesgerichtshof bei freien Finanzvermittlern nicht. Noch nicht einmal auf Nachfrage des Anlegers müsse der Finanzvermittler Auskunft über die Rückvergütung geben.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hält das für nicht hinnehmbar. Ein Mindestschutz muss allen Anlegern in diesem Bereich gewährt werden, gleich, ob sie Produkte über die Bank oder einen freien Vermittler kaufen. Gerade bei komplizierten Anlageprodukten muss der Vermittler über alle wesentlichen Aspekte informieren. Der Kunde muss beurteilen können, ob ihm ein Produkt nur wegen der höheren Rückvergütung für den Vermittler empfohlen wird, oder ob es tatsächlich seinen Anlagezielen entspricht. Hier ist also der Gesetzgeber gefragt!

Solange sich an der rechtlichen Situation nichts ändert, sollten Anleger grundsätzlich keine Produkte von Vermittlern kaufen, bei denen sie nicht eindeutig Auskunft über gezahlte Provisionen oder Rückvergütungen erhalten.

Allerdings muss auch jeder Kunde wissen, dass eine seriöse, interessenwahrende Beratung nicht kostenlos sein kann. Einige Anbieter vereinbaren deshalb mit ihren Kunden inzwischen feste oder erfolgsabhängige Beratungshonorare und leiten im Gegenzug die Vertriebsprovisionen an den Kunden weiter – eine Variante, die mehr Transparenz und eine gute Alternative zur bisherigen Vertriebspraxis bietet. Ein Vergleich im Vorfeld der Anlageentscheidung lohnt sich also.

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An Malte Diesselhorst

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