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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Rürup oder Genossenschaft?

Ich bin 62 Jahre alt, arbeite selbstständig und will Geld für meine Rente zurücklegen. Am 1. Januar 2012 wird eine kleine Lebensversicherung ausgezahlt. Sollte ich dieses Geld (14 800 Euro) in meine laufende Rürup-Rente einzahlen, in die ich bereits 20 000 Euro gesteckt habe? Oder sollte ich bei meiner Wohnungsbaugenossenschaft Anteile kaufen, die zu fünf Prozent verzinst werden?

Vorteil der Rürup-Rente ist, dass Einzahlungen bis zu einem Betrag von 20 000 Euro (bei Verheirateten 40 000 Euro) pro Jahr steuerbegünstigt investiert werden können. Soweit Sie die bereits eingezahlten 20 000 Euro nicht in diesem Jahr eingezahlt haben, könnte sich dies steuerlich günstig auswirken, soweit Sie über erhebliche Einkünfte verfügen.

Nachteil der Rürup-Rente ist, dass Sie über das Geld nicht mehr verfügen können. Sie erhalten später eine Rentenzahlung, eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Das Kapital steht also nicht für Notfälle zur Verfügung und kann auch nicht vererbt werden. Eine Beleihung oder Übertragung auf Dritte ist ebenfalls nicht möglich. Wie das Kapital verzinst wird, hängt vom Vertrag ab, den Sie sich deshalb genau anschauen sollten.

Mit den Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft sind neben einer eventuellen Verzinsung oft Rechte wie die Nutzung einer Wohnung verbunden. Die Verzinsung von fünf Prozent klingt angesichts des allgemeinen Zinsniveaus nicht schlecht. Sie sollten aber auch berücksichtigen, ob die Anteile jederzeit veräußerbar sind, Sie also das eingezahlte Kapital – wenn nötig – wieder anderweitig verwenden können. Erkundigen sollten Sie sich auch, zu welchen Preisen eine Veräußerung der Anteile später möglich ist. Verzinsung und Verfügbarkeit der Mittel sollten für die Entscheidung ausschlaggebend sein. Steuervorteile machen die Anlage nur dann zusätzlich attraktiv, wenn diese Eckpunkte stimmen.

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an Malte Diesselhorst

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